Hausverwalter Abrechnung bei Eigentümer Wechsel

20. Juni 2016 13:48 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte eine Eigentumswohnung in Calw, die ich zwischenzeitli ch vekauft habe. Die Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten erfolgte über die B & B Hausverwaltung, Heilbronn / Calw.
Haushaltsjahr 01.10.2014 bis 30.09.2015. Die Wohnung stand vom 01.10.2014 bis zum Eigentümerwechsel am 15.06.2015 leer. Die von der Hausverwaltung vorgelegte Abrechnung ist fehlerhaft, da für den Zeiraum des Leerstandes die Wasserzähler falsch abgelesen wurden und ein Verbrauch von 100 m³ berechnet obwohl die Ablesung unter Zeugen vorgenommen .wurde.
Die Verwaltungs- u. Betriebskosten wurden von uns bis zum Eigentümerwechsel weiter bezahlt, wodurch für das Haushaltsjahr 14 / 15 ein Überschuss von ca € 1000,-- entstand. Für die fehlerhafte Abrechnung wurde sowohl vom neuen Eigentümer als auch von uns seit Monaten eine Richtigstellung angefordert. Wir können vom neuen Eigentümer unser Guthaben erst erhalten, wenn dieser die korrigierte Abrechnung erhalten hat.
Trotz mehrer Schreiben und persönlichen Gesprächen des neuen Eigentümrs mit der Hausverwaltung ist die B& B der Abrechnungspflicht nicht nachgekommen.

Was ist zu tun, ohne Kosten zu produzieren ? Klage ?

M.f.G


20. Juni 2016 | 14:12

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ohne Kosten "zu produzieren" geht es leider nicht, es sei denn, Sie verzichteten auf Ihre Rechte.

Das wäre aber bei einer Forderung in der genannten Höhe wenig sinnvoll.

Deshalb wird Ihnen keine andere Möglichkeit bleiben, als Klage zu erheben.


2.

Damit das ordnungsgemäß durchgeführt wird, rate ich, hiermit einen Rechtsanwalt vor Ort zu beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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