Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zunächst empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt zu konsultieren der die ganze Angelegenheit für Sie prüft. Ohne professionelle Hilfe werden Sie aus dieser Situation nicht mehr herausfinden.
Hier kommen diverse Beratungsfehler, sowohl von der Bank und der MH (Beratung bzgl. der auf Sie zukommenden Kosten und der möglichen Finanzierung), als auch von dem Finanzberater in Betracht. Ihnen stehen dann unter Umständen entsprechende Schadensersatzansprüche (z.B. käme auch eine Rückabwicklung in Betracht) zu. Unter Umständen könnte so ein finanzieller Schaden für Sie vermieden werden.
Hinzu kommt, dass der Finanzberater offenbar falsche Angaben gegenüber der zweiten Bank gemacht hat. Hier sollte umgehend mit der Bank Kontakt aufgenommen werden um die Dinge richtig zu stellen. Der Berater hat sich möglicherweise sogar strafbar gemacht. Jedenfalls wird die Bank die Möglichkeit haben, sich von dem Darlehensvertrag zu lösen.
Sollte Ihnen die Bank das Darlehen dennoch weiterhin zur Verfügung stellen wollen, so haben Sie zunächst einen Vertrag mit dem Finanzberater abgeschlossen, dass dieser die Notarkosten vorschießt. Durch die SMS und durch Ihr Fax in dem Sie Ihm mitgeteilt haben, dass er alle Unterlagen spätestens bis zum 18.08. an Sie zurückschicken soll, haben Sie das Vertragsverhältnis mit ihm aber wohl einvernehmlich aufgelöst. Der FB ist verpflichtet Ihnen die Unterlagen herauszugeben. Dieser Anspruch kann auch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass Sie für eine erste Beratung bei einem Anwalt in Ihrem Fall vermutlich Beratungshilfe in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. (s. hierzu auch folgenden Link: http://c-g-w.de/Artikel/op=show/kid=8.html).
Eine umfassende Beratung kann im Rahmen dieser Plattform leider nicht erfolgen. Ich mache Sie auch darauf aufmerksam,dass schon geringe Abweichungen von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu einem anderen rechtlichen Ergebnis führen können. Ich hoffe dennoch, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Für eine weitergehende Tätigkeit stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
C-G-W Rechtsanwälte
Tel: 07251/3924430 Fax:07251/3924431
Mail: info@c-g-w.de
www.c-g-w.de
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zunächst empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt zu konsultieren der die ganze Angelegenheit für Sie prüft. Ohne professionelle Hilfe werden Sie aus dieser Situation nicht mehr herausfinden.
Hier kommen diverse Beratungsfehler, sowohl von der Bank und der MH (Beratung bzgl. der auf Sie zukommenden Kosten und der möglichen Finanzierung), als auch von dem Finanzberater in Betracht. Ihnen stehen dann unter Umständen entsprechende Schadensersatzansprüche (z.B. käme auch eine Rückabwicklung in Betracht) zu. Unter Umständen könnte so ein finanzieller Schaden für Sie vermieden werden.
Hinzu kommt, dass der Finanzberater offenbar falsche Angaben gegenüber der zweiten Bank gemacht hat. Hier sollte umgehend mit der Bank Kontakt aufgenommen werden um die Dinge richtig zu stellen. Der Berater hat sich möglicherweise sogar strafbar gemacht. Jedenfalls wird die Bank die Möglichkeit haben, sich von dem Darlehensvertrag zu lösen.
Sollte Ihnen die Bank das Darlehen dennoch weiterhin zur Verfügung stellen wollen, so haben Sie zunächst einen Vertrag mit dem Finanzberater abgeschlossen, dass dieser die Notarkosten vorschießt. Durch die SMS und durch Ihr Fax in dem Sie Ihm mitgeteilt haben, dass er alle Unterlagen spätestens bis zum 18.08. an Sie zurückschicken soll, haben Sie das Vertragsverhältnis mit ihm aber wohl einvernehmlich aufgelöst. Der FB ist verpflichtet Ihnen die Unterlagen herauszugeben. Dieser Anspruch kann auch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass Sie für eine erste Beratung bei einem Anwalt in Ihrem Fall vermutlich Beratungshilfe in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. (s. hierzu auch folgenden Link: http://c-g-w.de/Artikel/op=show/kid=8.html).
Eine umfassende Beratung kann im Rahmen dieser Plattform leider nicht erfolgen. Ich mache Sie auch darauf aufmerksam,dass schon geringe Abweichungen von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu einem anderen rechtlichen Ergebnis führen können. Ich hoffe dennoch, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Für eine weitergehende Tätigkeit stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
C-G-W Rechtsanwälte
Tel: 07251/3924430 Fax:07251/3924431
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