Haupt- und Nebenwohnung

| 3. Juni 2009 10:02 |
Preis: 44€ Historischer Preis
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich besitzen ein Eigenheim in Meck.Pomm. und gehen aber beide unserer Arbeit in Berlin nach. Ich selbst bin in einer Behörde tätig und kann meinen Arbeitsplatz nicht einfach frei wählen. Auf Grund der nicht täglich zu bewältigenden Heimfahrt haben wir in Berlin eine kleine (57 qm) Wohnung. In Meck.Pomm. waren wir mit Hauptwohnung gemeldet, sodass wir in Berlin Zweitwohnungssteuer (200,- €) zahlen mussten, was auch für uns nachvollziehbar ist. Nun haben wir ein kleines Kind, was den Kindergarten besucht. Dieser muss natürlich auch in Berlin sein, wo wir unter der Woche sind. Das Jugendamt nun kündigte uns den Platz, da wir mit Hautpwohnung nicht in Berlin gemeldet waren. Nach mehreren vergeblichen Gesprächen und auch Schreiben an das Jugendamt, dass wir aber mit Nebewohnung gemdelt sind und es sich hierbei nur um ein melderechtliches Problem handelt, blieb mir nichts anderes übrig, als mich wieder in Berlin hauptwohnlich zu melden, um eine Kitabetreuung zu gewährleisten. Mein Mann meldete sich ebenfalls nach Berlin mit Hauptwohnsitz um, da ich davon ausgehe, dass wir ansonsten für das Finanzamt "getrennt leben", was ja so nicht zutreffen würde.
Nun müssen wir am Ort unseres Eigenheimes, was wir natürlich in jeder freien Zeit besuchen, eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von ca. 700,- € zahlen sowie zusätzliche eine Kurabgabe. Für mich ist diese jetzige Lösung unverständlich. Natürlich wissen wir, dass einige Orte Zweitwohnungssteuern erheben, verstehen aber nicht, dass man uns vorschreiben kann, wie wir unsere Meldeverhältnisse anzulegen haben. Bei unserem Eigenheim handelt es sich um unser Zuhause, wenn auch nur in unserer arbeitsfreien Zeit.
1. Gäbe es eine andere Lösung? Könnte sich mein Ehemann am Ort des Eigenheimes mit Hauptwohnsitz anmelden?
2. Wäre ein entsprechendes Schreiben an die Meldebehörde, wo die Zweitwohnungssteuer zu erheben ist, erfolgsversprechend?
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:


Grundsätzlich gilt es den steuerrechtlichen und den melderechtlichen Wohnsitz zu unterscheiden. Die Zweitwohnsitzsteuer setzt jedoch beim melderechtlichen Zweitwohnsitz an.

Zweitwohnsitzsteuer fällt daher immer dort an, wo Sie einen Zweitwohnsitz gemeldet haben und Ihnen am Zweitwohnsitz eine eigene Wohnung – nicht nur ein Zimmer – zur Verfügung steht. Die Zweitwohnsitzsteuergesetze enthalten jedoch häufig sogenannte Härtefallklauseln. Hierdurch wird die Gemeinde ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen von der Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer abzusehen. Sie sollten daher auf jeden Fall versuchen, der Gemeinde Ihre Situation darzustellen, aufzuzeigen, dass die Erhebung der Steuer in Ihrem Fall unbillig ist und zu einer „Härte“ führt. (Frage 2)

Zu Ihrer Frage 1 soviel:

Grundsätzlich können Eheleute auch unterschiedliche Wohnsitze innehaben. Wenn dies beruflich bedingt ist und Sie dies belegen können, werden Ihnen dies die Behörden auch glauben.


Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 8. Juni 2009 | 09:44

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