Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Handwerker-Auftrag und den Darlehensvertrag nicht möglich ist.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung wird der Sachverhalt leider nicht ganz eindeutig. Einerseits geht daraus hervor, dass Sie einen Vertrag mit dem Handwerker zur Installation der neuen Gasheizung geschlossen haben. Andererseits teilen Sie mit, dass Sie einen Darlehensvertrag mit der KfW geschlossen haben, um die Gasheizung zu finanzieren.
Die Heizungsfirma teilte mit, dass die Gasheizung allenfalls 15.000,00 Euro kosten würde. Ab hier wird einiges unklar. Daher einige Fragen: In welcher Höhe haben Sie das Darlehen abgeschlossen. Was genau haben Sie beauftragt? Und wie viel sollte es kosten?
Grundsätzlich müssen Sie das bezahlen, was Sie beim Heizungsunternehmen in Auftrag gegebene haben. An Darlehen müssen Sie soviel zurückzahlen, wie Sie ausgezahlt bekommen haben zuzüglich der Zinsen. Wenn Sie die zusätzlichen Leistungen nicht in Auftrag gegeben haben, dann müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Es kommt aber eben auf die konkrete Vertragsabrede an. Hierzu sind zu wenige Informationen angegeben. Daher kann ich derzeit abschließend noch nichts sagen.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in dieser Angelegenheit zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragen. Hierfür würde ich Ihre Unterlagen erst prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michael Pilarski
Die Heizungsinstallation sollte inoffiziell 15.000€ betragen. Die Firma stellte aber die Rechnung für das KfW Darlehen so auf, daß es offiziell 30.000€ waren und damit 15.ooo€ für ein neues Bad und den HWR zur Verfügung standen. Das sind jedoch mündliche Absprachen, d.h., unter der Hand. Der Energieberater hatte mir gesagt, das wäre so üblich! Also hatte ich zugestimmt. Jetzt habe ich keine schriftlichen Beweise in der Hand und der Handwerker rechnet die 30.000 komplett für die Heizung ab und will noch einmal ca. 25.000€ für Bad und HWR!! Er hatte mir ein Angebot über knapp 15.000€ für die sanitären Arbeiten und Materialien gemacht, für mich lag das daher entsprechend der Absprache in dem anvisierten Raum von 15.000€ d.h., der Hälfte des KfW-Darlehens. Jetzt will er die aber oben drauf haben!
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Hier müssen Sie aufpassen, denn das könnte unter Umständen in eine strafrechtliche Zone geraten sein. Denn Sie haben möglicherweise die KfW über Tatsachen getäuscht, die für die Entscheidung über die Gewährung des Kredits erheblich sind, was unter Umständen zum Betrug führen kann. Da müssen Sie sehr vorsichtig sein.
Zivilrechtlich ist es aber so, dass derjenige, der Ansprüche geltend macht, die Tatsachen hierfür auch beweisen muss. Der Handwerker, der die Rechnung stellt und die Forderung geltend macht, muss also beweisen, dass so viel Geld von Ihnen geschuldet wird. Dies kann er nur mit Verträgen. Das heißt, wie ich bereits ausgeführt hatte, kommt es auf die konkreten Verträge an, die geprüft werden müssten. Unter Umständen kann der Energieberater haftbar gemacht werden, wenn er pflichtwidrig die Kosten falsch kalkuliert hat.
Sie können mich wie gesagt gerne direkt unter meiner Emailadresse kontaktieren, damit ich die Unterlagen mal abschließend prüfe und das weitere Vorgehen empfehle, wenn Sie Interesse haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)