gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie müssen grundsätzlich zwei Dinge voneinander unterscheiden:
1. Sie sind Auftraggeber Ihres Anwalts. Aufgrund dieses Auftragsverhältnisses sind Sie Ihrem Anwalt gegenüber verpflichtet, seine Dienste zu vergüten.
2. Hiervon zu trennen ist die Frage, ob Sie eine Chance haben, die Kosten, die Sie grundsätzlich Ihrem Anwalt schulden, von der Gegenseite erstattet zu bekommen.
Die zweite Frage kann ich von hier aus natürlich schwer beurteilen, da ich nicht weiß, ob der Richter einen Vergleich, eine Erledigungserklärung oder die Anträge ins Protokoll diktiert hat. Hierzu müssen Sie zwingend Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten bzw. das schriftliche Protokoll abwarten. Möglicherweise wird es ja auch ein Urteil geben, in dem dann auch über die Kosten entschieden wird. Aber diese Frage kann Ihnen nur das Protokoll bzw. Ihr Anwalt beantworten. Sobald Sie wissen, was diktiert wurde, kann auch die weitere Frage, ob und wie Sie Ihre Kosten erstattet bekommen, geklärt werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Richter,
zwischenzeitlich habe ich das Protokoll bekommen.
Inhalt wie oben beschrieben: Das notarielle Nachlassverzeichnis ist zulässig, die Klage ist aus der Sicht des Gerichts abzuweisen, die Begutachtung des Nachlasses ist seitens des Beklagten (= ich) eingeleitet
Beschluss: Das Verfahren ruht.
Zwischenzeitlich habe ich auch meine Anwaltsrechnung beglichen.
Bleibe ich tatsächlich auf diesen Kosten sitzen???
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ihr Online-Mandant
Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, daß das Verfahren so lange ruht, bis die Begutachtung des Nachlasses abgeschlossen ist. Danach wird das Gericht abschließend über die Klage entscheiden. In dieser Entscheidung wird auch eine Entscheidung über die Kosten getroffen werden. Wenn Sie das Verfahren gewinnen - wonach es derzeit aussieht -, muß der Kläger Ihre Kosten übernehmen. Sie bekommen dann Ihre Kosten erstattet.
Ich sehe also gute Chancen, daß Sie Ihre Kosten ersetzt bekommen. Allerdings müssen Sie sich gedulden, bis das ruhende Verfahren wieder aufgenommen wird und dann zu einem Abschluß gebracht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -