9. Oktober 2006
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08:37
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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wie Sie schon selbst erkannt haben, könnte hier die Bank Probleme machen.
Da Sie allein den Kredit aufgenommen haben, werden Sie gegenüber der Bank auch nach einer - durchaus möglichen- Umschreibung auf den Ehemann als Schuldnerin aufgeführt werden.
Aus dieser Verbindlichkeit können Sie sich nicht durch die Umschreibung lösen und haften dann weiter.
Hier sollte nun das Gespräch mit der Bank gesucht und eine Schuldumschreibung durchgeführt werden.
Dieses ist aber ohne Zuwirken der Bank nicht möglich, so dass das Gespräch unumgänglich ist.
Erfolgt mit Einverständnis der Bank diese Schuldumschreibung und werden Sie dann komplett freigestellt, sollte dann erst die Umschreibung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle