Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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einen Grundschuldbrief kann Ihr Sohn nicht zu Geld machen:
Er müsste die Schuldner verklagen und dann die Zwangsvollstreckung bewirken.
Erst dann kann er daraus vollstrecken, wobei der Brief die Rang sichert, abe eben keine Geldforderung darstellt.
Die Ungültigkeit kann zwar erklärt werden, aber eben nur, wenn alle Gläubiger damit einverstanden sind. Nach Ihrer Schilderung fällt das ja wohl aus.
Eine Anzeige gegen den Sohn wird vermutlich im Sande verlaufen, da er ja berechtigterweise den Schlüssel zum Tresor bekommen hatte.
Und nur das Entnehmen aus dem Tresor ist keine Straftat.
Zudem müsste sicher sein, dass es auch Ihr Sohn gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Guten Tag. Ich habe den Eindruck Sie haben mich stellenweise falsch verstanden.....meine wichtigste Frage ist: Kann der Sohn der als Alleinerbe und Generalbevollmächtigter eingetragen ist den Grundschuldbrief unseres Hauses (der auf den Namen meines Mannes und mich eingetragen ist,) als Sicherheit hinterlegen um Kredite aufzunehmen. Es gibt keine Gläubiger und der Grundschuldbrief war bis zum Verschwinden unbelastet .Ist die Löschung des Grundschuldbriefes möglich ohne sein Einverständnis?
Sehr geehrte Ratsuchender,
Ihr Sohn kann den Brief nicht als Sicherheit hinterlegen, da SIE mit Ihren verstorbenen Ehemann genannt sind.
Daher können Sie alleine ohne Einwilligung des Sohnes (der als Alleinerbe an die Stelle Ihres verstorbenen Mannes gerückt ist) den Brief nicht löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle