18. Dezember 2007
|
23:33
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Sicherlich besteht die Möglichkeit den Anspruch auch an eine juristische Person abzutreten. Damit besteht für Sie die angedachte Möglichkeit als Zeuge aufzutreten. Problematisch erscheint diese Variante allerdings dann, wenn Sie die Gesellschaft als Director oder Geschäftsführer vertreten und gleichzeitig als Zeuge Aussagen sollen. Denn dann wird Ihnen nachvollziehbar ein wirtschaftliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens unterstellt werden, so dass Ihre Zeugenaussage möglicherweise nur eingeschränkt verwertbar ist.
Soweit die Anteile der betreffende Gesellschaft von einer dritten Person gehalten und die Geschäftsführung ebenfalls von einer Dritten Person ausgeübt wird, wäre diese Variante ein gangbarer Weg, wobei hier Gründungskosten für die Ltd. zu beachten sind.
Allerdings wären auch hier Personen Ihres Vertrauens einzubinden, so dass diese Variante nur aus Haftungsgesichtspunkten einen Sinn ergeben würde.
Zudem bitte ich zu bedenken, dass bei einem obsiegenden Urteil für die Gegenseite, diese nach entsprechender Sicherheitsleistung vorläufig vollstrecken kann. Die Wahrscheinlichkeit bei einer Ltd. dürfte hier höher sein als bei einer Privatperson. Ob die Gegenseite die Androhung wirklich wahrmacht und die Instanzen durchprozessiert, bleibt abzuwarten. Möglicherweise ist dies auch nur ein Versuch der Einschüchterung.
Insoweit sollten auch während eines möglichen Prozesses Vergleichsbemühungen erfolgen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten umfassenden Überblick für Ihre weitere Vorgehensweise verschafft zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA