Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Nach dem letzten Eintrag der Bekanntmachung der Liquidation läuft das sog. Sperrjahr. Ist das Sperrjahr abgelaufen und sind alle Geschäfte beendet, erfolgt die Verteilung des restlichen Vermögens an die Gesellschafter. Mit der Verteilung des Vermögens auf die Gesellschafter ist die Liquidation beendet. Der Schluss und das Erlöschen der Gesellschaft der Liquidation ist von den Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft wird dann im Handelsregister gelöscht.
Da das Sperrjahr offenbar noch nicht abgelaufen ist und auch die Löschung der Gesellschaft nicht im Handelsregister eingetragen wurde, läuft das Liquidationsverfahren weiter. Soweit die Forderung des StB gegen die GmbH geltend gemacht wird und auch berechtigt ist, hätten Sie infolge einer Zahlungsfähigkeit der GmbH Insolvenz anzumelden.
Hierzu sollten Sie im Vorfeld prüfen, wer dem StB einen entsprechenden Auftrag erteilt hat. War dies die Muttergesellschaft, kann der StB vorbehaltlich anderer Vereinbarung die Kostenrechnung nicht gegenüber der GmbH geltend machen. Ist jedoch die GmbH wirksam verpflichtet worden und wird die Rechnung eingefordert, sind Sie zum Antrag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 64 GmbHG innerhalb von drei Wochen verpflichtet, soweit die GmbH keine Zahlung mangels Vermögen leisten kann.
Möglicherweise lässt sich mit dem StB eine vergleichsweise Lösung finden, da im durch einen Insolvenzantrag nicht geholfen ist.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröter,
nun muss ich doch noch eine einmalige Nachfrage stellen. Doch, das Sperrjahr war bereits abgelaufen, nur die Löschung noch nicht eingetragen. Ich hatte mich in den letzten Wochen immer wieder mit dem Steuerberater der Muttergesellschaft in Verbindung gesetzt, um die Löschung voran zu bringen, dieser hatte daran aber scheinbar kein großes Interesse. Nun wollte ich alles alleine in die Hand nehmen und Informationen haben und dabei kam diese Forderung auf. Offensichtlich gibt es auch noch ein größeres Darlehen, das die Mutter der Tochter gewährt hat. Hier wurden aber ggü. mir als Liquidator nie Forderungen geltend gemacht. Um die Frage auf den Punkt zu bringen: Kann es sein, dass ich als Liquidatorin (und ehemalige Geschäftsführerin, aber keine Gesellschafterin mehr!) letztendlich persönlich für diese Forderungen aufkommen muss? Oder muss im schlimmsten Falle zwar das Insolvenzverfahren noch eröffnet werden, das aber dann vermutlich mangels Masse eingestellt wird? Der Steuerberater hat eine Lösung "unter der Hand" für seine Forderung angeboten... aber diese Summe käme ja dann wohl auf mich persönlich zu, oder??
Vielleicht können Sie mir mit 2-3 kurzen Erläuterungen schon einmal das Wochenende ruhiger gestalten und je nachdem wie sich die Sache gestaltet, sollten wir vielleicht telefonieren.
Besten Dank, wenn Sie noch ergänzen darauf eingehen können!
Viele Grüße
Azur
Die Lösung des StB wird sicherlich dazu führen, dass Sie diese Forderung für die GmbH begleichen sollen, da die GmbH wohl keine Mittel mehr hat.
Insoweit bliebe dann nur das Insolvenzverfahren, wenn der StB seine Forderung einfordert und geltend macht. Sollte das Verfahren mangels Masse eingestellt werden, obliegt es dann wieder dem Geschäftsführer/Liquidator die Gesellschaft zu löschen und beenden.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom