Gleichzietig Gesellschafter einer UG und ALG1 Bezug

| 8. April 2025 15:14 |
Preis: 39,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Ich werde demnächst für 12 Monate in eine Transfergesellschaft wechseln und nach langer Zeit mein Unternehmen verlassen. Danach gehe ich in die ALG1 und werde ALG 1 beziehen . Darf ich als Gesellschafter trotzdem in der UG Geld verdienen, im Unternehmen lassen und gleichzeitig ALG1 beziehen?
Ich werde im Dienstleistungssektor als Berater, Trainer und Dozent tätig sein. Das wird die wöchentliche 15h Arbeitszeit und das Honorar von 165€ übersteigen. Die Honorare bzw. die Entgelte würde ich aber im Unternehmen lassen und nicht ausschütten. Sie würden in der Gewinn und Verlustrechnung verbleiben. Ab dem Zeitpunkt wenn ich in die ALG2 wechsel würde ich mir dann Geld aus GuV Rechnung ausschütten.
8. April 2025 | 16:50

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie können während des Bezuges von ALG 1 selbstständig und unselbstständig tätig werden, allerdings dürfen Sie die 15 Stunden nicht überschreiten, weil es dann keine Nebentätigkeit mehr ist und Sie dadurch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wenn Sie unter der 15 Stundengrenze bleiben und ein Einkommen erzielen, könnte dies auch während des Bezuges von ALG 1 anrechnungsfrei bleiben, dies ergibt sich aus § 155 Abs. 2 SGB III. Dazu müssen Sie in den 18 Monaten vor dem Bezug von ALG 1 mindestens 12 Monate darin tätig gewesen sein. Dann würde dieses Einkommen nicht angerechnet werden.

Wenn Sie eine Geschäftsführertätigkeit ohne Arbeitseinkommen ausüben, wird die Agentur sich die BWA und die Jahresabschlüsse vorlegen lassen, um zu prüfen, ob Sie Einnahmen als Gesellschafter erzielen.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 8. April 2025 | 18:51

Vielen Dank für die Antwort. Habe ich das richtig verstanden das ich bei einer Tätigkeit die ich vor 18 Monaten hatte, seit 12 Monaten ausübe und gewerbliche Einnahmen habe über 15h arbeite und über 165€ verdiene, das das Alg1 nicht gekürzt wird?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2025 | 19:46

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Es muss sich weiterhin um eine Nebentätigkeit handeln. Wenn Sie während des ALG 1 Bezuges mehr als 15 Stunden tätig sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr vollständig zur Verfügung, siehe § 138 Abs. 3 SGB III.

Das Einkommen welches Sie erzielen, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche tätig sind, wird dann in der Höhe nicht angerechnet, in der es dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate entspricht

Hinsichtlich einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit ergibt sich die Befugnis der Agentur für Arbeit, die BWA und Jahresabschlüsse zu verlangen aus § 155 SGB III i.V.m. § 15 SGB IV, da die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Gewinnausschüttungen der GmbH, bzw. thesaurierte Gewinne) Ihnen dann zugerechnet werden, so das BSG mit Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 10/18 R. Hintergrund ist, die Einkünfte der GmbH und damit mittelbar auch Ihnen beruhen auf Ihrem persönlichen Arbeitseinsatz, etwas anderes würde vorliegen bei sogenanntem mühelosen Einkommen, wie Aktiendividenden, Zinserträge etc.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 8. April 2025 | 20:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Braun »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. April 2025
5/5.0
ANTWORT VON

(718)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht