Gilt Deutsches oder US-Erbrecht?

13. März 2009 14:53 |
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Erbrecht


Beantwortet von


16:52
Leider konnte ich onlin nichts zu miner 1. Frage finden:
- gibt es in USA so etwas wie einen Plichtteilaspruch am Erbe?
- wenn ja, auch einer deutschen Tochter am Erbe ihrer deutschen Mutter die in USA mit einem Amerikaner verheiratet ist?
- habe ich überhaupt einen Anspruch auf ein Pflichtteil sollten meine Mutter und/oder mein amerikanischer Adoptivvater versterben?
- ich habe wegen familiärer Zwistigkeiten seit 20 Jharen keinen Kontakt und eine Tante behauptet zu wissen, ich sei enterbt worden! Kann das sein?

Mein Schwager hat vorab auf seien Erbanteil bestanden - geht sowas im o.g. Falle auch?

Ich weiss, dies ist ziemlich umfangreich - Sie können sich aber warscheinlich denken, daß ich nicht hier un so fragen würde, wenn ich genug Geld hätte um zum Anwalt zu gehen!

Danke vorab - mit freundlicen Grüßen
13. März 2009 | 15:34

Antwort

von


(697)
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01277 Dresden
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

In den USA gibt es keinen Pflichtteilsanspruch. Eine Enterbung ist möglich, wenn durch ein Testament eine andere Person als Sie zum Erben benannt werden.

Allerdings kann gem. Art. 14 BGBEG deutsches Errecht Anwendung finden und es würde Ihnen der Pflichtteilsanspruch beim ableben Ihrer Mutter zustehen, auch wenn Sie durch Testament enterbt sind.

Einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Erbes haben Sie nicht.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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Rückfrage vom Fragesteller 13. März 2009 | 15:51

Herzlichen Dank für ihre Rückmeldung, Frau Sperling!

Würde die Reihenfolge des Ablebens meiner Eltern (ggf. Tod meines Adoptivvaters vor meiner Mutter) beeinflussen, ob nach US- oder Deutschem Erbrecht Anspruch (oder nicht) für mich bestünde?

(Ich ziehe immer nur meine Mutter in Betracht, da diese Krebs hat)

Vorab nochmals vielen Dank.

Hochachtungsvoll,
A. Riegler

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. März 2009 | 16:52

Für die Erbschaft nach Ihrer Mutter ist unbeachtlich bzgl. der Rechtsanwendung, wann sie verstirbt. Dies würde nur für die Höhe des Anteils eine Rolle spielen.

ANTWORT VON

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