30. Juni 2025
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23:52
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds erzielen Anleger regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), wenn der Fonds klassisch Immobilien vermietet und keinen gewerblichen Geschäftsbetrieb unterhält. Als keine gewerbliche Prägung.
Der Fonds (bzw. eine Gesellschaft) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb wenn er Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt, also eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht mittels Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine private Vermögensverwaltung vorliegt.
Jedenfalls gilt der Fonds selbst im letzteren Fall als Gewerbebetrieb, nicht die Anleger persönlich.
Was nun konkret in Ihrem Fall vorliegt, vermag ich per Ferndiagnose nicht zu bestimmen. Dazu sollten Sie eine individuelle steuer-/anwaltliche Beratung auf der Basis vollständiger Akten und Bilanzen einholen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer