Gewährleistung vom Händler bei alten Autos
6. November 2014 12:18
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30€
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Vertragsrecht
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Zusammenfassung
Bei einem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs durch einen Unternehmer an einen Verbraucher kann die Gewährleistung nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden. Dies ist nur bei einem Verkauf zwischen Unternehmern oder aber zwischen Verbrauchern möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Regelung oder einen Wortsatz den man als Autohändler in einen Kaufvertrag setzen kann um bestimmten Ärger zu umgehen?
Ich als Händler muss Gewährleistung geben, aber ich kann doch beispielsweise für ein 15 Jahre altes Auto mit vielen KM und Kaufpreis 500 € zum Beispiel kein Jahr für Mängel aufkommen?
Beispiel:
Motor hat viele KM und keine Mängel zu erkennen. Kunde fährt vom Hof und 1 Tag später Motorschaden. Das kann man doch als Händler nicht übernehmen bei einem alten Auto.
Auch alle Teile als defekt in den Kaufvertrag schreiben ist meines Wissens auch nicht rechtlich.
Was kann man also tun?
Was sollte in den Kaufvertrag um diese Sachen zu umgehen?
Danke für die Hilfe
Sehr geehrter Fragesteller,
gegenüber einem Verbraucher werden Sie auch bei einem derart alten Auto die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nicht ausschließen können.
Sie sollten ein solche Fahrzeug also nur an einen gewerblichen Kunden verkaufen, in diesem Fall kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, wobei sie auch dann auf bekannte Mängel allerdings hinweisen müssten.
Die Alternative bei einem Verkauf an einen Verbraucher wäre, dass nicht Sie das alte Auto verkaufen, sondern der vormalige Eigentümer, und Sie nur als Vermittler auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht