Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
zu Ihren Fragen:
Die Frage ist, haben wir noch Anspruch auf Gewährleistung? Wenn ja, welche Möglichkeiten hätten wir? Geld zurück? Das Auto hier reparieren lassen, einen anderen Motor kaufen und einbauen... und die Kosten von der alten Werkstatt tragen lassen? Oder müsste die alte Werkstatt ihn tatsächlich von hier abholen?
Sie müssen den Händler noch einmal schriftlich auffordern, den Motor zu reparieren und auffordern, sich zur Übernahme der Transportkosten, auch wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet, zu erklären. Macht er dies nicht, reagiert er nicht oder lehnt schriftlich ab, können Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten zu einer Drittwerkstatt bringen, es dort reparieren lassen und die Kosten der Gegenseite auferlegen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Also wird die Garantie mit der letzten Reperatur erneuert und gilt ab da wieder für ein Jahr? Richtig?
Wie ist ihr Angebot mit den 120€ zu verstehen? Was genau beinhaltet es?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
nach der letzten Reparatur beginnt erneut zwei Jahre die Gewährleistung.
Das Schreiben beinhaltet ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur nochmaligen Reparatur und Abholung sowie eine Fristsetzung und Vorbereitung für die Forderung von Schadensersatz im Falle einer Nicht-Antwort oder Weigerung.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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