Gewährleistung Motor

3. November 2021 12:12 |
Preis: 30,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von


09:00
Wir haben im Juli 2020 den Motor unseres Oldtimers (Mercedes 406D) von einer Spezial- Werkstatt für Motoren general überholen lassen für 3000€ (sehr viel Geld für uns!!!). Hierfür haben wir den Motor ausgebaut, er wurde abgeholt, zurück gebracht und von uns wieder eingebaut. Das Problem blieb und Ende August 2020 haben wir bei der Werkstatt die erste Beanstandung eingereicht. Diesmal wurde das ganze Auto von der Werkstatt abgeholt. Laut Aussage wurde nichts gefunden, trotzdem wurde dann der Motor ausgetauscht. Nach kurzer Zeit trat das Problem erneut auf und im Mai 2021 reichten wir die zweite Beanstandung ein. Das Auto wurde erneut abgeholt und am Motor wurden diverse Teile erneuert.
Im August sind wir mit dem Auto nach Portugal gefahren und hier ist das Problem erneut da. Wieder haben wir eine Beanstandung bei der Werkstatt eingereicht, Oktober 2021. Zunächst wollte diese das Auto wieder abholen. Nachdem sie dann hörten, dass sich dieses in Portugal befindet, lehnten sie ab, mit der Begründung, dass wir keinen Anspruch mehr haben.
Wir sind eine sechsköpfige Familie. Das Auto ist hier nicht nur Fortbewegungsmittel (fahren geht nicht mehr, dann würden wir einen totalen Motorschaden riskieren) für uns, sondern auch unser Zuhause, wir leben derzeit darin.
Die Frage ist, haben wir noch Anspruch auf Gewährleistung? Wenn ja, welche Möglichkeiten hätten wir? Geld zurück? Das Auto hier reparieren lassen, einen anderen Motor kaufen und einbauen... und die Kosten von der alten Werkstatt tragen lassen? Oder müsste die alte Werkstatt ihn tatsächlich von hier abholen?
3. November 2021 | 12:54

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

Die Frage ist, haben wir noch Anspruch auf Gewährleistung? Wenn ja, welche Möglichkeiten hätten wir? Geld zurück? Das Auto hier reparieren lassen, einen anderen Motor kaufen und einbauen... und die Kosten von der alten Werkstatt tragen lassen? Oder müsste die alte Werkstatt ihn tatsächlich von hier abholen?

Sie müssen den Händler noch einmal schriftlich auffordern, den Motor zu reparieren und auffordern, sich zur Übernahme der Transportkosten, auch wenn sich das Fahrzeug im Ausland befindet, zu erklären. Macht er dies nicht, reagiert er nicht oder lehnt schriftlich ab, können Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten zu einer Drittwerkstatt bringen, es dort reparieren lassen und die Kosten der Gegenseite auferlegen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. November 2021 | 15:57

Also wird die Garantie mit der letzten Reperatur erneuert und gilt ab da wieder für ein Jahr? Richtig?

Wie ist ihr Angebot mit den 120€ zu verstehen? Was genau beinhaltet es?

Vielen Dank für ihre Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2021 | 09:00

Sehr geehrter Fragesteller,

nach der letzten Reparatur beginnt erneut zwei Jahre die Gewährleistung.

Das Schreiben beinhaltet ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur nochmaligen Reparatur und Abholung sowie eine Fristsetzung und Vorbereitung für die Forderung von Schadensersatz im Falle einer Nicht-Antwort oder Weigerung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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