Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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rufen Sie bitte morgen unter:
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Fax: 0228/ 25 46 67
an. Wir können dann die Details wie Vollmacht etc. regeln. Falls ich nicht vor Ort sein sollte, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und ich rufe dann zurück.
Als Zwischenfrage schiebe ich schon einmal ein:
Gibt es hier schriftliche Anhaltspunkte für die von Ihnen konkret gezahlten Summen / Aushändigung des Iphones oder Zeugenaussagen Dritter?
Oder haben wir nur die scans der "Pseudo-Überweisungen"? Das reicht natürlich grds. auch, wenn der Aussteller / die Herkunft erkennbar ist und wir so den verliehenen Gesamtbetrag beweisen können ( am sichersten wäre es natürlich, wenn der "Pseudo-Überweisungsträger" über 975 € ausgestellt wäre, ansonsten gibt es uU Probleme mit dem Beweis Raten / Gesamtsumme ).
Sie können mir ja schon einmal alle Unterlagen, die Sie derzeit schriftlich über den Vorgang haben, einscannen und an meine email Adresse ( steht in meinem Profil senden ). Auf ein gutes Gelingen der Sache!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Hallo Herr Saeger,
vielen Dank. Bitte geben Sie mir kurz Ihre EMail-Adresse und ich lasse Ihnen schon einmal alles zukommen was ich habe inkl. meiner Kontaktdaten.
Es gibt jede Menge Chats in welchen Sie die Kontodaten (475€ gingen direkt an Ihren vermieter, 500€ an Sie selber) mitteilte, sowie abrufbare Online-Überweisungen an die beiden von Ihr genannten Konten, sowie Rückzahlungszusagen von Ihr, sowie diese gefälschten Bilder mit der Aussage die erste Rücküberweisung von 500€ sei an mich unterwegs (cirka 3 Wochen her) und der Restbetrag von 475€ würde zeitnah folgen (alles nicht passiert / gefaked).
Sehr geehrter Mandant,
das klingt doch ganz ordentlich. Solange die Gegnerin irgendwie an Geld kommt, sollte der Fall keine allzu großen Probleme bieten.
Über das handy gibt es auch chats oder ähnliches?
Meine email ist : dsaeger@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -