Geldleihe

18. März 2009 21:20 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einem Bekannten 150 Euro geliehen. Er hat mir versprochen, dass ich das Geld wieder bekommen, ob es in Raten oder ganzer Summe ist.

Ich hab ihn regelmäßig angeschrieben wann ich endlich das Geld erhalte. Leider weicht er immer aus und will mich vertrösten, da er momentan nicht so viel Geld hat. Dadurch sind weitere Wochen bzw. Monate vergangen.

Leider hab ich wegen der Geldübergabe nichts schriftliches. Wir hatten damals eine mündliche Absprache und ich habe ihm das Geld bar auf die Hand gegeben.

Was kann ich tun, um das Geld wieder zu bekommen?

MFG
18. März 2009 | 21:31

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich sind Sie in keiner guten Rechtsposition, da Sie nicht nachweisen können, daß Sie dem Bekannten ein Darlehen gewährt haben. Wenn Ihr Bekannter also bestreiten sollte, von Ihnen jemals einen Geldbetrag erhalten zu haben, werden Sie die 150,00 € wohl nicht wiedersehen.


2.

Folgendes würde ich an Ihrer Stelle aber versuchen:

Fordern Sie den Bekannten per Einschreiben mit Rückschein auf, den Betrag von 150,00 € innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. bis zum 25.03.2009) an Sie zurück zu zahlen. Zahlt er nicht, könnten Sie Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids stellen und darauf hoffen, daß der Bekannte dagegen nichts unternimmt. Daraufhin können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben könnten.

Legt der Bekannte gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, schließen Sie die "Akte".

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren sind relativ gering, so daß diese Vorgehensweise allemal einen Versuch wert ist.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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