Geld gefunden, nur Finderlohn nach über 6 Monaten?

26. März 2008 15:52 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

ca. mitte 2007 hat mein Vordermann am Geldautomaten sein Bargeld stecken lassen. Als ich dran war, zog ich es heraus und wollte ihn darauf aufmerksam machen, doch er war schon weg und ich hatte ihn auch nicht genau erkannt.
Ich gab das Geld in der Bank am Schalter ab. Es wurde dort in einen Umschlag gepackt, versiegelt und unterschrieben. Des Öfteren erkundigte ich mich nach dem Status, ob sich der Eigentümer gemeldet hätte, etc.. Bis heute vermisst niemand seine 500,-. Da dies jetzt weit über ein halbes Jahr her ist, wollte ich mir das Geld bei der Bank abholen, doch sie weigert sich es mir auszuhändigen geschweige denn einen Finderlohn auszuzahlen. Der Mitarbeiter, der das Geld auch entgegen genommen hatte, bot mir einen Einkaufsgutschein von Saturn über 25,- auf seine Kappe an, da er es selbst nicht verstehen kann, dass die Bank sich weigert.

Meine Frage:
stehen mir die € 500,- rechtlich zu und welche Schritte kann ich einleiten, dass ich sie bekomme?

Mit freundlichen Grüßen
26. März 2008 | 16:06

Antwort

von


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52349 Düren
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihnen keine Hoffnungen machen. Denn ein Eigentumserwerb an den von Ihnen gefundenen € 500 käme nur nach § 973 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht:

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.

Voraussetzung für den Eigentumserwerb ist demnach, daß Sie den Fund der zuständigen Behörde angezeigt haben - das war aber nicht die Bank, sondern das zuständige Fundbüro der Gemeinde.

Weitere Voraussetzung für den Eigentumserwerb nach § 973 BGB ist, daß sich die Fundsache nach 6 Monaten noch im Besitz des Finders oder der Behörde befindet. Die Geldscheine befinden sich aber weder bei Ihnen, noch beim Fundbüro, sondern bei der Bank.

Es ist sogar schon zweifelhaft, ob Sie überhaupt Finder im Sinne des Fundrechtes sind: Denn Finder ist, wer die eine verlorene Sache nach ihrer Entdeckung (durch den Finder oder einen Dritten) in Besitz nimmt. Das wareb aber, da Sie das Geld im Automaten der Bank gefunden und der Bank direkt ausgehändigt haben, also wieder den Besitz daran verschafft haben, nicht Sie, sondern die Bank.

Ich sehe deshalb im Ergebnis keine Erfolgsaussichten, die Bank mit rechtlichen Mitteln zur Übergabe der € 500 zu bewegen.

Ich hoffe gleichwohl, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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