9. Mai 2024
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16:56
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland sind miteinander vernetzt und tauschen relevante Informationen aus. Das bedeutet, dass ein Wechsel des Landkreises oder der Stadt nicht dazu führt, dass Informationen über vorherige Verkehrsdelikte oder andere relevante Vorfälle verloren gehen. Wenn Sie also in der Vergangenheit ein Delikt begangen haben, das Bedenken hinsichtlich Ihrer Fahreignung aufkommen lässt, wird diese Information auch der Fahrerlaubnisbehörde in einem neuen Landkreis oder einer neuen Stadt vorliegen.
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen, wird die zuständige Behörde Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs prüfen. Dabei werden alle relevanten Informationen berücksichtigt, einschließlich etwaiger früherer Delikte. Wenn die Behörde aufgrund dieser Informationen Zweifel an Ihrer Eignung hat, kann sie die Erteilung der Fahrerlaubnis ablehnen oder zusätzliche Nachweise (zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten) anfordern.
Es ist daher wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass ein Wechsel des Landkreises oder der Stadt nicht dazu führt, dass Informationen über frühere Delikte "verschwinden".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
9. Mai 2024 | 17:25
Hallo es war ein vollrausch zu hause wo die Polizei kam, kein strafrechtlichen Delikt.
Kein Eintrag in FAER oder sonstige behörde auch nicht mehr in der Inpol akte.
Ich habe halt gehört das die Akten nicht bei jeden Umzug weiter geleitet werden.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Mai 2024 | 17:40
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es muss sich grundsätzlich nicht um eine Straftat handeln. Relevante Informationen, die Ihre Fahreignung betreffen, werden von den Fahrerlaubnisbehörden wechselseitig ausgetauscht.
Dass die Akten nicht bei jedem Umzug weitergeleitet werden, ist nicht zutreffend.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichem Gruß