15. November 2013
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07:11
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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gegen Ihren Willen kann kein Arbeitgeber Sie binden, so dass Sie im Falle der fristgemäßen Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden und ein neues Arbeitsverhältnis eingehen können.
Die nicht mehr verrechenbaren Überstunden sind nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung auf ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt worden und müssen bei einem sogenannten Störfall (Kündigung, Tod, Betriebsaufgabe etc.) verrechnet werden, damit das Konto dann aufgelöst und ausgezahlt werden kann, SOFERN es keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen (auch in einem anzuwendenen Tarifvertrag) gibt.
Das ändert aber letztlich nichts an der immer bestehenden Kündigungsmöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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