Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie stellen hier eine Frage aus dem Parteienrecht, was eine für Anwälte wenig relevante Materie ist und deshalb die leichte Empörung ob Ihres Einsatzes erklärt. Ich persönlich würde die Beantwortung wie Sie auch als eher einfach und unkompliziert einstufen, was aber daran liegt, dass ich nebenberuflich Geschäftsführerin einer politischen Fraktion bin und mit solchen Fragen nicht selten zu tun habe.
Zu Ihrer Frage:
Sogenannte Sachspenden sind den Geldspenden gleichgestellt und erhöhen genauso die Wahlkampfkostenerstattung. Der parteirechtliche Spendenbegriff ist in § 27 Abs.1 Sätze 3 und 4 PartG legaldefiniert. Spenden im Sinne des Parteiengesetz sind danach Zahlungen, die neben Mitgliedsbeiträgen und Mandatsträgerbeiträgen freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Hierzu gehören nach § 27 Ab.1 Satz 4 auch Sonderumlagen und Sammlungen sowie geldwerte Zuwendungen aller Art, sofern sie nicht üblicherweise unentgeltlich von Mitgliedern der Partei außerhalb eines Geschäftsbetriebes zur Verfügung gestellt werden (Ibsen, Kommentar zum PartG, München 2008, § 25 Rdnr.4).
Sie sollten den für Sie zuständigen Landes- oder Bundesschatzmeister Ihrer Partei informieren und eventuell mit diesem absprechen, was auf der Spendenquittung stehen soll. Gerade bei hohen Spenden redet der sehr gerne mit Ihnen, da Parteispenden neben den Mitgliedsbeiträgen einen erheblichen Teil der nichtstaatlichen Parteienfinanzierung darstellen.
Der Wert der Spende ist grundsätzlich der Zeitwert des Gegenstandes.
Konkret, was ist mit:
* einem Haus, PC oder allgemein Gegenstand, den man spendet (Gegenstandswert),
-Richtig Gegenstandswert zur Zeit der Spende, ganz unproblematisch
* oder eine Wohnung mietfrei zur Verfügung stellt (Mieteinnahmen die wegfallen),
-Hier setzen Sie den üblichen Mietzins an (Mietspiegel), auf jeden Fall auch einen Vertrag schließen
* eine Softwarelizenz einer fremden Firma (hat ja einen Wert),
- Richtig, der ergibt sich aus dem Lizenzvertrag. Hier müsste man klären, ob Sie zur Weitergabe befugt sind
* eine Softwarelizenz einer Software die man selbst geschrieben hat (und man somit den Preis selbst bestimmt)
- Ja, aber nicht irgendein Fantasiewert, sondern marktüblich! Lizenzvertrag schließen.
,
* einen Webseitenauftritt den man einer Partei spendet und den man selbst erstellt hat (selbst festgelegter Geldwert),
-Ja, aber ebenfalls keinen Fantasiewert ansetzen. Der Wert sollte marktüblich, durchschnittlich und nachvollziehbar sein.
* eine Software die man erstellt und spendet und den Gegenwert der Arbeitsstunden als Spende angibt
-Ja, genau. Typischen Stundensatz eines Programmierers ansetzen.
oder
* ganz allgemein Arbeit die man unentgeltlich verrichtet, die aber trotzdem als Spende mit einem Gegenwert für die Arbeit pro Stunde angegeben wird. Möglicherweise einfach nur 2h Wahlplakate aufhängen für je 10€ die Stunde?
-Nein!! Achtung, das Plakateaufhängen wäre eine Arbeitsleistung, die typischerweise unentgeltlich von Parteimitgliedern erfolgt. Das wäre keine Spende. So zum Beispiel auch Standdienst in der Fußgängerzone, Flyer verteilen etc. Als Richtschnur könnte man alles nehmen, wozu man keinen "Spezialisten" braucht und was normalerweise von Parteimitgliedern im Rahmen ihres bürgerlichen Engagements als kostenlose Dienstleistung erwartet werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Pia Heldermann
Rechtsanwältin
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich kann mir jetzt ungefähr vorstellen was möglich ist. Leider weiß ich jetzt auch dass es die Einschränkung gibt dass nicht als Parteispende gilt "was normalerweise von Parteimitgliedern im Rahmen ihres bürgerlichen Engagements als kostenlose Dienstleistung erwartet werden kann", denn das dürfte die Möglichkeiten schon ziemlich eingrenzen. Aber gut, dann muss man einen Weg drumherum finden.
Nur eine kurze Nachfrage dazu.
Wenn also üblicherweise Parteimitglieder bereits kostenlos Software, Privaträume usw zur Verfügung stellen, bedeutet das für die Zukunft
* dass auch Arbeiten derselben Mitglieder an der selben Software vermutlich nicht als Spende machbar sind.
* Andere Mitglieder die an der selben Software neu mitarbeiten könnten das vermutlich auch nicht als Spende angeben.
* Ich vermute dass nur neue Software als Spende machbar ist. Wobei ich mich frage ob das nicht auch schon dadurch verunmöglicht wird dass bisher Software nicht gespendet, sondern einfach nur so eingebracht wurde. Das selbe gilt vermutlich für kostenlose Räumlichkeiten.
Sind also bestimmte Arten von Spenden bereits tot für die Zukunft der ganzen Partei wenn diese Art von Spende bereits kostenlos und ohne als Spende verwertet zu werden eingebracht wurden? ZB Software oder Räumlichkeiten.
Wie kann man das abgrenzen um Rechtssicherheit herzustellen? Ich meine Plakate aufstellen wird üblicherweise bei jeder Partei nicht gespendet. Bei Software ist das teilweise der Fall, teilweise wird es sicher als Spende eingebracht bei den meisten Parteien.
Eine Spende muss ja vermutlich auch einer externen Prüfung standhalten um anerkannt zu werden. Oder liegt das allein in der Hand der Partei selbst?
Vielen Dank!
Sebastian Jurk
Sie dürfen nicht als Maßstab nehmen, was in einer speziellen Partei als üblich angesehen oder momentan praktiziert wird. Bei einer Partei wie bei den Piraten kann es durchaus als normal angesehen werden, Software einfach so ohne Spendenquittung zur Verfügung zu stellen. Dies kann aber niemals als allgemeingültige Regel für alle Parteien gelten.
Die Dinge, die normalerweise von Parteimitgliedern im Rahmen ihres bürgerlichen Engagements als kostenlose Dienstleistung erwartet werden kann, sind wirklich nur einfache Tätigkeiten, die mehr oder weniger jeder Bürger Deutschlands leisten kann, der Mitglied in einer Partei ist. Nicht jeder Bürger kann kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die über das eigene Wohnzimmer hinausgehen oder Software programmieren. Das können also definitiv Spenden sein.Und diese Spende ist natürlich größer, wenn auch noch mehrere Parteimitglieder zusammen eine Software erstellen.
Dabei ist egal, ob Parteimitglieder in der Vergangenheit aus Unwissen oder weil sie es einfach nicht wollten, bestimmte Leistungen nicht als Spenden deklariert haben lassen. Es ist auch egal, ob ein Schatzmeister aus Unwissen Parteimitglieder nicht richtig informiert hat, so dass diese nicht offiziell gespendet haben, sondern einfach nur geleistet.
Diese Frage hier, "Sind also bestimmte Arten von Spenden bereits tot für die Zukunft der ganzen Partei wenn diese Art von Spende bereits kostenlos und ohne als Spende verwertet zu werden eingebracht wurden?" ist klar mit Nein zu beantworten.
Parteispenden müssen selbstverständlich einer externen Prüfung standhalten. Bundesvorstand und Landesvorstände einer Partei haben Rechenschaftsberichte abzugeben, die von Wirschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern kontrolliert werden müssen und in letzter Instanz dem Präsidenten des Bundestages vorzulegen sind.