Frage zur Gründung: GmbH&CoKG

26. Januar 2009 08:24 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

sofern bei einer GmbH&CoKG der Komlimentär eine GmbH ist, stellen sich mir folgende Fragen:

a) Kann die GmbH-Komplimentärin bei mehreren, unterschiedlichen GmbH&CoKGs der Komplimentär sein?

b) Angenommen die GmbH-Komplimentärin ist (sofern dies möglich ist) bei mehreren GmbH&CoKGs beteiligt, was passiert beim Verkauf einer der GmbH&CoKGs mit der GmbH-Komplimentärin?
26. Januar 2009 | 09:07

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
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Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail: mail@ra-freisler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Eine GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist.

Eine GmbH kann bei mehreren KG die Gesellschafter-Stellung als Komplementär ausüben.

Eine GmbH & Co KG „verkauft“ ist rechtlich sodann nicht ganz zutreffend.

So können entweder die Kommanditanteile der Kommanditisten übertragen werden oder die Gesellschaftsanteile an der (Komplementär-)GmbH.

Wenn sich dabei die Gesellschafterstellung innerhalb der GmbH verändert, dann hat dies praktisch gesehen auch für die anderen KG die Folge, dass sie eine in sich geänderte Komplementärin besitzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -





Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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