Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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dieses Zeugnis entspricht durch die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und der restlichen Abfassung der Schulnote 2 und ist so nicht zu beanstanden.
Ich gehe aber davon aus, dass auch nach der genaue Tätigkeitsbereich beschrieben ist, denn dieser sollte noch aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Hallo Herr Bohle,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Selbstverständlich ist der Tätigkeitbereich auch beschrieben. Habe ich nur nicht mit veröffentlicht.
Ich habe so meine Zweifel an folgenden beiden Sätzen. Können Sie mir diese bitte noch "übersetzen"?
"Dank ihrer guten Auffassungsgabe erledigt sie Ihre Aufgaben äußerst rationell mit sicherem Blick für das Wesentliche."
und
"Auch bei hoher Arbeitsbelastung erledigt sie ihre Aufgaben stets mit Sorgfalt und großer Genauigkeit."
Für mich klingt das so: "Sie erledigt Ihre Aufgaben, aber nicht mehr und nicht weniger" und "In Stresssituationen kommt Sie nicht in die Gänge".
Vielen Dank nochmal im Vorraus.
Sehr geehrte Ratsuchende,
nein, das lesen Sie den Text falsch:
"Dank ihrer guten Auffassungsgabe erledigt sie Ihre Aufgaben äußerst rationell mit sicherem Blick für das Wesentliche",
bedeutet übersetzt, dass Sie sich eben NICHT mit Unwesentlichen beschäftigen, sondern schnell und gut auf den Punkt die Arbeiten erledigen.
"Auch bei hoher Arbeitsbelastung erledigt sie ihre Aufgaben stets mit Sorgfalt und großer Genauigkeit",
kennzeichnet Ihre Belastbarkeit auch bei Streß (also ein positives Ergebnis) und, dass Sie auh dann nicht "Kopflos" werden, sondern die Arbeiten eben gut und genau erledigen.
Somit können Sie also mit dem Zeugnis wirklich zufrieden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle