Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:
1.)
Zur Anwendung der 1 % - Regelung bei der Überlassung eines Firmenfahrzeugs hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich eine grundlegende Entscheidung getroffen:
Die 1 % - Regelung kommt danach nur dann nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung. Das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, kann ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein abgegeben wird (BFH v. 07.11.2006, BStBl 2007 II S. 116).
Sie müssen also dafür sorgen, dass die Privatnutzung ganz klar schriftlich ausgeschlossen wird.
Formulierungshilfen und weitere Praxistipps können Sie der Seite
http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/buchfuehrung/praxistipp_36221.html
entnehmen.
2.)
Die 0,03 % - Regelung umfasst den geldwerten Vorteil für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Da diese Fahrten mit dem Firmenfahrzeug von Ihnen durchgeführt werden, kommen Sie an der 0,03 % - Regelung wohl nicht vorbei.
In Ihrer ESt-Erklärung können Sie aber trotzdem die Entfernungspauschale ansetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Ich verstehe nur nicht wieso die Fahrten auf die Baustelle als private Fahrten angesehen werden. Ich kann natürlich mit meinem Privat PKW direkt zum Einsatzort fahren allerdings müsste dann der Chef mir das Werkzeug usw. jeden Tag bringen und wieder abholen, was ja keinen Sinn ergibt. Wenn ich jeden Tag mit dem Fa. Wagen in den Betrieb um dort meine Arbeit auszuführen macht die 0.03% Regelung ja einen Sinn.
Wenn ich doch nicht um die 0.03% Regelung herumkomme müsste ich die se dann für das Jahr 2006 nachzahlen. Könnte ich dann mit dem FA Probleme kriegen, da ich das Fa. Auto nicht monatl. versteuert habe.
Nochmals vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Der geldwerte Vorteil aus der 0,03 % - Regelung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, es sei denn, der Arbeitgeber macht von der Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch.
Er kann den geldwerten Vorteil mit 15 % pauschal versteuern.
Dann hätten Sie keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn zu versteuern und der Arbeitgeber würde zudem noch in HÖhe seines Anteils entsprechende Sozialversicherungsbeiträge einsparen (weshalb dieses Verfahren in der Praxis sehr oft angewandt wird!).
Versuchen Sie daher mit Ihrem Arbeitgeber eine derartige Regelung zu finden.
Mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer