6. Dezember 2010
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15:43
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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nach Ihrer Schilderung wäre es sicherlich sinnvoll, dass nur Sie als Eigentümerin eingetragen werden.
Ob daneben Ferienwohnung belastet werden sollte, hängt von den Gesamtumständen ab.
Auch bedarf es anhand der konkreten Zahlen einer genauen Berechnung, da es dann eher eine wirtschaftliche Überlegung sein wird. Dazu sind die genauen Immobilienwert zu beachten, da auch ein Schonvermögen nach Billigkeitsgesichtpunkten zu berücksichtigen ist. Dabei spielt eine Rolle, ob weitergehende Altersvorsorge getroffen worden sind, oder die Ferienwohnung diese allein abdeckt.
All diese Einzelheiten müssten aber im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden, bevor voreilig eine Grundbelastung erfolgt.
Beim selbstgenutzen Eigenheim besteht keine Veranlassung für eine solche Belastung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle