10. Juli 2015
|
16:31
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung würde ich ein Mitverschulden zu Ihren Lasten von 25 % ansetzen.
Den beiden Radfahrerinnen ist entgegenzuhalten, dass sie durch ihre Fahrweise den Radweg für den Gegenverkehr, also für Sie, versperrt haben und auch auf Klingelzeichen nicht reagierten. Die Radfahrerinnen haben nicht die Sorgfalt walten lassen, die man von einem Verkehrsteilnehmer erwarten muss.
Da es keine Berechtigung oder Rechtfertigung gibt, weshalb die beiden Mädchen den gesamten Radweg eingenommen haben, hat die Radfaherin, die links fuhr und Ihnen somit direkt entgegen kam, den Unfall verursacht und verschuldet.
2.
Allerdings sehe ich auch ein Mitverschulden auf ihrer Seite.
Sie haben bereits auf eine Entfernung von 50 m erkannt, dass Ihnen die beiden Kinder nebeneinander entgegenkommen. Damit hatten Sie hinreichend Zeit, sich darauf einzustellen, dass für Sie der Radweg gegebenenfalls versperrt sein könnte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich um Kinder handelte, so dass man mit einem nicht verkehrsgerechten Verhalten durchaus rechnen muss. Das heißt, Sie hätten Zeit gehabt, Ihre Fahrgeschwindigkeit bis zum Stillstand zu reduzieren, um dadurch einen Unfall zu vermeiden.
Da Sie nur mit einer Hand gefahren sind, ist die Beherrschung des Rades in einer Gefahrensituation, besondere beim Abbremsen, eingeschränkt. Wer ein Fahrrad so bewegt, dass er in einer Hand ein Eis hält und das Rad mit der anderen Hand am Lenker führt, kann in einer Gefahrensituation, insbesondere wenn es gilt, das Fahrrad abzubremsen, nicht angemessen reagieren. Das heißt, hier liegt aufgrund Ihres Verhaltens meiner Einschätzung nach ein Mitverschulden vor.
Die Quote würde ich auf 75:25 zulasten der Radfahrerin sehen, die Ihnen, gewissermaßen auf Ihrer Fahrspur, entgegen gekommen ist.
3.
Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass man diesen Fall auch anders würdigen kann. Gerade bei Unfällen auf Radwegen zwischen Fahrradfahrern bewerten die Gerichte sehr unterschiedlich.
In Ihrem Fall könnte man, so meine Einschätzung, drei Richter befragen und würde drei unterschiedliche Wertungen hinsichtlich des Verschuldens und der Verursachung des Unfalls erhalten.
Dass man die von mir genannten Quoten fast beliebig verschieben kann, liegt auf der Hand und hängt davon ab, wie man das Verhalten der drei Radfahrer bewertet.
Man könnte auch argumentieren, dass Sie die alleinige Schuld an dem Unfall trifft, weil Sie hätten erkennen müssen, dass Ihnen Kinder entgegenkommen, und dass deshalb mit unangemessenen Fahrweisen gerechnet werden müsse. Zwar halte ich diese Einschätzung nicht für richtig, gleichwohl ist sie denkbar.
4.
Sollte es also zu einem Rechtsstreit kommen, bleibt Ihnen keine andere Wahl, als sich von der Entscheidung des Gerichts überraschen zu lassen. Wie oben schon erwähnt, urteilen die Gerichte bei Unfällen zwischen Fahrradfahrern sehr unterschiedlich und, wie ich meine, nur schwer vorhersehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt