3. November 2024
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14:04
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr Vater Versorgungsverträge mit der der GASAG hatte und diese nicht gekündigt hat. Dass dies vermutlich krankheitsbedingt erfolgt ist, ist natürlich sehr bedauerlich, hilft aber voraussichtlich nicht weiter.
Tatsächlich dürften Ansprüche gegen die GASAG kaum erfolgreich geltend gemacht werden können, wenn diese sich querstellt, was hier offenbar der ist. Es fehlt leider an der Kündigung der Verträge.
Daher sollten Ansprüche auf jeden Fall gegenüber dem Nachmieter geltend gemacht werden. Dieser hat hier hier Energie verbraucht, ohne dafür zu bezahlen und ist dementsprechend verpflichtet, die Kosten zu begleichen.
Die Einzelheiten können hier im Einzelnen durchaus teilweise etwas problematisch sein (Ablesungen sind im Übrigen hoffentlich erfolgt) und natürlich bleibt zu hoffen, dass der Nachmieter auch finanziell in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen.
Es kann hier durchaus empfehlenswert sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen- spätestens wenn der Nachmieter sich querstellt. Das Ganze ist letztlich "normales" Zivilrecht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers