Fälschlicherweise für den Nachmieter bezahlte Strom- und Gaskosten aufgr. von Demenz

3. November 2024 13:00 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Mein Vater ist 2021 umgezogen, zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits gesundheitliche Probleme, konnte laut Notiz im Übergabeprotokoll aus Krankheitsgründen schon nicht an der offiziellen Wohnungsübergabe teilnehmen.
Ende 2023 war seine Demenz so weit fortgeschritten, dass er in ein Heim umziehen musste und ich seine Geschäfte übernahm. Dabei fiel mir auf, dass er seit 2021 weiterhin die Strom- und Gaskosten für seinen Nachmieter bezahlt hat und ihm das nicht aufgefallen ist. Ich habe versucht, bei der GASAG AG zu erwirken, dass ihm die Beträge erstattet und vom Nachmieter nachgefordert werden, die GASAG AG wehrt das allerdings ab, eine Stellungnahme hierzu liegt bereits (im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens) vor. Der Gegenstandswert für Strom und Gas beläuft sich insgesamt auf ca. 3000,-€.
Haben wir eine Chance, die Beträge zurückzuerhalten? Welches juristische Fachgebiet ist hier geeignet? Versuchen wir korrekterweise, die Beträge von der GASAG AG zurückzuerhalten oder müssten wir sie direkt vom Nachmieter einfordern?
Herzlichen Dank für Ihren Rat.
3. November 2024 | 14:04

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail: info@kanzlei-alpers.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr Vater Versorgungsverträge mit der der GASAG hatte und diese nicht gekündigt hat. Dass dies vermutlich krankheitsbedingt erfolgt ist, ist natürlich sehr bedauerlich, hilft aber voraussichtlich nicht weiter.

Tatsächlich dürften Ansprüche gegen die GASAG kaum erfolgreich geltend gemacht werden können, wenn diese sich querstellt, was hier offenbar der ist. Es fehlt leider an der Kündigung der Verträge.

Daher sollten Ansprüche auf jeden Fall gegenüber dem Nachmieter geltend gemacht werden. Dieser hat hier hier Energie verbraucht, ohne dafür zu bezahlen und ist dementsprechend verpflichtet, die Kosten zu begleichen.

Die Einzelheiten können hier im Einzelnen durchaus teilweise etwas problematisch sein (Ablesungen sind im Übrigen hoffentlich erfolgt) und natürlich bleibt zu hoffen, dass der Nachmieter auch finanziell in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen.

Es kann hier durchaus empfehlenswert sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen- spätestens wenn der Nachmieter sich querstellt. Das Ganze ist letztlich "normales" Zivilrecht.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

ANTWORT VON

(1350)

August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail: info@kanzlei-alpers.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...