15. September 2023
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11:10
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
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E-Mail: info@dr-traub.legal
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Das gilt auch für die sog. Schwiegerkinder (vgl. § 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG).
Dort heißt es:
"[i]Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich.[/i]"
Somit ist im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Stiefsohn eine grunderwerbsteuerbefreite Immobilienübertragung möglich.
Dies gilt auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern ich Ihnen weiter helfen konnte, wäre ich Ihnen über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-