Erhaltenes Erbe bei Scheidung zurückerlangen

7. September 2025 12:57 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


13:55
Wenn ich meiner Tochter etwas vererbe und sie in Zugewinngemeinschaft mit ihrem Ehepartner lebt, kann sie dann ihr Erbe bei ev.Scheidung zurückhaben ohne es teilen zu müssen?
Z.B. sie steckt das Geld in einen Hauskredit kriegt sie dann bei eb.Scheidung ihr Erbe zurück?
Was kann ich als Elternteil tun, dass mein Nachlass meinem Kind bei Scheidung erhalten bleibt?
Oder muss meine Tochter das durch Vertrag regeln? Ich möchte das gerne in meinem Testament regeln.
7. September 2025 | 13:36

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Ihre Tochter in Zugewinngemeinschaft mit ihrem Ehepartner lebt, also keinen Ehevertrag geschlossen hat, gehört ihr Erbe auch während der Ehe und bei einer Scheidung grundsätzlich allein ihr. Bei Gegenständen und Immobilien ist dies leicht zu handhaben, da diese Sachen Ihrer Tochter leicht zuzuordnen sind.

Bei Geld ist dies etwas anders, insbesondere wenn es für beide Ehegatten verwendet wird, wie dies bei Ihrem Beispiel wäre.

Aber auch dann wird im Ergebnis Ihre Tochter den Erbteil behalten.

Geregelt wird dies über den Zugewinnausgleich, der nach der Ehe durchgeführt werden kann, indem bei der Berechnung des Zugewinns Erbschaften so behandelt werden, als hätte Ihre Tochter diese bereits bei Beginn der Ehe gehabt. Der Wert des Nachlasses ist damit dem anderen Ehegatten entzogen. Dies erfolgt dadurch, dass die Erbschaft bei Berechnung des Zugewinns zum Anfangsvermögen zugrechnet wird.

Das einzige wovon der Ehegatte vom Erbe profitieren kann, ist der Wertzuwachs des Nachlasses während der Ehe.

Damit das Erbe Ihrem Kind bei einer Scheidung erhalten bleibt, ist daher in der Regel keine gesonderte vertragliche Regelung zwischen den Ehepartnern notwendig, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt.

Sie können in Ihrem Testament frei bestimmen, wem Sie Ihr Vermögen vererben. Sie können im Testament auch Auflagen festlegen, wie der Erbe mit dem Nachlass umzugehen hat. Dazu sollten Sie jedoch sich separat von einem Rechtsanwaltskollegen vor Ort beraten lassen, da dies im Rahmen dies Plattform nicht möglich ist.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 7. September 2025 | 13:46

Welche Nachweise sollte meine Tochter in der Hand haben, um ev.bei Scheidung ihr Erbe nachweisen zu können?
Vielen Dank,frdl.Gr.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. September 2025 | 13:55

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Tochter kann ein eigenes Nachlassverzeichnis erstellen oder ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen lassen und den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls durch Gutachter bestimmen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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