16. September 2021
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19:08
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
die Antwort hängt natürlich vom genaueren Wortlaut des Erbvertrages ab. Es lässt sich aber sagen, dass die Regelungen eines Erbvertrages grundsätzlich bindend sind und davon nicht durch ein späteres Testament abgewichen werden darf.
Vermutlich besteht die Abänderungsbefugnis für die Stiefmutter nur hinsichtlich des eigenen Nachlasses. Der Nachlass nach dem Vater sollte davon unberührt geblieben sein, so dass Sie insoweit Ansprüche geltend machen können.
Eine Prüfung der Unterlagen ist aber für eine abschliessende Stellungnahme unverzichtbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht