27. September 2020
|
18:23
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Bitte zitieren Sie das Testament.
Im Moment gibt es zu viele mögliche Szenarien / Eventualitäten.
Sollte K1 enterbt sein, so erhöhte sich dessen Pflichtteilsanspruch nicht dadurch, dass der Ehegatte weniger erbt.
Bei dem nicht enterbten K2 kommt es auf die Formulierung im Testament an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt