Erbrecht,

27. September 2020 17:47 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
An Erben sind vorhanden: K1, K2 und Ehegatte (Erbmasse z.B. 100 €).
Normalerweise erhält K1 25%, also 25 €, als Pflichtteilsberechtigter 12,5%, also 12,5€.
Gesetzt der Fall : Der Ehegatte erhält laut Testament auch nur etwas mehr als den Pflichtteil:
Erhöht sich dadurch für K1 die Summe von 12,5 € ? Oder die Summe wird für K2 höher?
27. September 2020 | 18:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Bitte zitieren Sie das Testament.

Im Moment gibt es zu viele mögliche Szenarien / Eventualitäten.

Sollte K1 enterbt sein, so erhöhte sich dessen Pflichtteilsanspruch nicht dadurch, dass der Ehegatte weniger erbt.
Bei dem nicht enterbten K2 kommt es auf die Formulierung im Testament an.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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