9. Oktober 2015
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22:24
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Zunächst müsste man das Testament in Gänze einsehen, um abschließend in rechtlicher Hinsicht Stellung nehmen zu können.
Ist der Bruder wirksam von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, verbliebe ihm aber immer noch ein Pflichtteilsanspruch.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Rückfrage vom Fragesteller
9. Oktober 2015 | 22:58
Im Testament steht, dass sich meine Eltern gegenseitig als Erben einsetzen und sollte eines der Kinder vor ableben des zweiten Elternteils sein Pflichtteil fordern, so ist er aus der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen. Somit steht nach meinem dafür, dem Bruder nur noch ein Pflichtteil zu.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Oktober 2015 | 23:50
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist genau die richtige Sichtweise.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth