Erbauskunft

9. Oktober 2015 21:37 |
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Erbrecht


Beantwortet von


23:50
Unser Vater ist 2005 verstorben. Wir sind 3 Kinder und mein Bruder hat 2011 gegen unsere Mutter geklagt,da er angeblich nicht wusste, dass unsere Eltern ein Testament hatten. Das Gericht hat einen Vergleich geschlossen und unsere Mutter musste zum Ausgleich des Pflichtteilsanspruches nach dem Tod des Erblasser einen Geldbetrag an unseren Bruder überweisen. Jetzt ist unsere Mutter verstorben und plötzlich steht unser Bruder vor der Tür, der seit dem Gerichtsurteil mit keinem von uns mehr gesprochen hat und sagt, er sei voll Erbberechtigt. Meine Schwester und ich sind der Auffassung, das ihm nur noch ein Pflichtteil zu steht, da unsere Eltern ein Berliner Testament hatten, wo eine Strafklausel enthalten ist, sollte eines der Kinder vor dem Ableben des zweiten Elternteils seinen Pflichtteil einfordern, ist er aus der gesetztlichen Erbfolge auszuschließen. Unser Bruder untersagt uns sogar, dass wir keine Angebote für den Verkauf der Immobilie einholen dürfen.
9. Oktober 2015 | 22:24

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Zunächst müsste man das Testament in Gänze einsehen, um abschließend in rechtlicher Hinsicht Stellung nehmen zu können.

Ist der Bruder wirksam von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, verbliebe ihm aber immer noch ein Pflichtteilsanspruch.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 9. Oktober 2015 | 22:58

Im Testament steht, dass sich meine Eltern gegenseitig als Erben einsetzen und sollte eines der Kinder vor ableben des zweiten Elternteils sein Pflichtteil fordern, so ist er aus der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen. Somit steht nach meinem dafür, dem Bruder nur noch ein Pflichtteil zu.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Oktober 2015 | 23:50

Sehr geehrter Ratsuchender,

das ist genau die richtige Sichtweise.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

ANTWORT VON

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