Entsperren eines privaten Handys nach Ablauf der Vertragsfrist

24. Januar 2011 21:33 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


12:17
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich möchte eine möglichst kurze Frage stellen.
Wenn das Handy einen Sim-Lock hat, und das Vertrag mit dem Netzbetreiber zu Ende ist, darf ich das Handy mit einem gekauften Entsperrcode selbst freischalten?
Denn Netzbetreiber verlangen meist 100-150 € für den Entsperrcode, die gleichen Codes sind auf eBay für 10-20 € zu kriegen. Mir ist nicht bekannt, dass im Vertrag des Netzbetreibers das Entsperren verboten wird. Wie steht die rechtliche Lage dazu?
Gibt es Paragrafen zu nennen, das dies erlauben? Es geht nur um den Entsperrcode. Es sei nur gesagt, dass laut Chip.de ein Entsperren eines iPhones in D ganz legal sei.
24. Januar 2011 | 22:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts.


Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich mal mit einem ähnlichen Fall auseinander gesetzt und sah eine Strafbarkeit nach § 269 StGB für gegeben.


Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 20. September 2010 – 13 Ls 171 Js 13423/08

"Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt."

Durch die Entfernung der SIM-Lock-Sperre erweckte der Täter nach Ansicht des Gerichts zugleich im Rechtsverkehr den Eindruck, die Sperre sei ordnungsgemäß durch den Provider entfernt worden.

Den Simlock zu entfernen ist über einen Drittanbieter im Internet- kostengünstig- möglich.

Man muss dabei allerdings wissen, dass das Entfernen des Simlocks vor Ablauf einer Vertragslaufzeit laut Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.08.2002 - Az.: 6 U 68/01 rechtswidrig ist.

Nach OLG Frankfurt stellt die ohne Zustimmung des Telefonanbieters vorgenommene Entfernung des SIM-Lock-Schutzes in den mit der Klagemarke versehenen Mobiltelefonen sowie dem Vertrieb der in dieser Weise entsperrten Mobiltelefone eine Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.

Ich würde Ihnen anraten, sich bei dem jeweiligen Netzbetreiber zu informieren und ausdrücklich nachzufragen.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen behilflich sein.

Diese Plattform stellt lediglich eine rechtliche Erstorientierung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt.

Das Weglassen oder Hinzufügen von bestimmten Sachverhaltsangaben kann zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Serkan Kirli



Rechtsanwalt Serkan Kirli

Rückfrage vom Fragesteller 24. Januar 2011 | 22:37

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

leider treffen von Ihnen ausgeführte Urteile in meinem Fall bzw. meiner Frage meiner Meinung nicht zu. Ich würde von Ihnen gerne wissen, ob generell ein Entsperren eines privaten Handys nach Ablauf der Vertragsfrist legal ist. Sehr wichtig ist zu beachtet, dass das Vertrag abgelaufen ist und das Handy zum privaten Zwecke entsperrt wird.

Sie schreiben "Den Simlock zu entfernen ist über einen Drittanbieter im Internet- kostengünstig- möglich."

Dies ist genau was mich interessiert. Ist es legal und wie könnte der Privatmann argumentieren, dass er keine Straftat begangen hat. Auf welche Paragraphen konnte er sich beziehen?

Die von Ihnen ausgeführte Urteile beziehen sich auf das Entsperren mit weiterem Weiterverkauf von Handys im gewerblichen Sinne. Dies ist klar illegal.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Januar 2011 | 12:17

Sehr geehrter Fragesteller,

ich haben Ihnen mittels einer E-mail geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen


RA Serkan Kirli

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