Falls E-Post die Lastschriften trotz Lastschriftauftrag nicht (ordnungsgemäß) eingezogen und somit die Mahnungen und die Sperrung des Accounts rechtswidrig waren, können Sie Schadenersatz verlangen.
Setzen Sie E-Post auf jeden Fall mit einer kurzen Frist in Verzug und fordern Sie auf innerhalb von 5 Werktagen das Konto freizuschalten. Danach können Sie auf Kosten der E-Post einen Anwalt beauftragen.
Mit besten Grüßen
Setzen Sie E-Post auf jeden Fall mit einer kurzen Frist in Verzug und fordern Sie auf innerhalb von 5 Werktagen das Konto freizuschalten. Danach können Sie auf Kosten der E-Post einen Anwalt beauftragen.
Mit besten Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
3. August 2011 | 10:25
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe gerade Ihren Rat folge geleistet und habe die E-Post per E-Mail Kontakt eine Fristsetzung bis zum 05.08.2011 erbeten.
Diese Mail habe ich vorsorglich ausgedruckt.
Nach Fristablauf werde ich mich kurzfristig an Sie wenden.
Diesbezüglich habe ich eine DEVK Rechtsschutzversicherung, welche dann Ihre Kosten (bis auf 150,00€ SB) übernimmt.
Weitere Unterlagen werden bei Mandatsannahme per Post an Sie gesandt.
Mit freundlichen Grüßen
PS.: Welche Schadensersatzansprüche kann man geltend machen ? Bzw. Pasuchal oder Nachweise ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. August 2011 | 10:32
Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist zu belegen.
Es muss eine Vermögensverschlechterung eingetreten sein.