15. Oktober 2024
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17:03
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist nicht ungewöhnlich oder gar strafbar, wenn die Domain einer Unternehmensseite über den Designer gehostet wird. Die Erstellung einer Webseite ist auch nicht automatisch eine Beteiligung an einem Betrug, wenn sich die Betrugsabsicht nicht direkt aus der Gestaltung der Webseite ergeben hat.
Daher können Sie hier auch nicht für den Betrug des Nutzers der Webseite zur Verantwortung gezogen werden.
Solange Sie aber nicht wissen, was genau in der Akte steht und auf welchen Gründen genau der Vorwurf beruht, sollten Sie sich nicht gegenüber der Polizei äußern (hierzu sind Sie nicht verpflichtet). Da ein Betrugsvorwurf nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte, empfehle ich Ihnen, zeitnahe eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei vor Ort mit der Akteneinsicht zu beauftragen, um eine passende Verteidigung gegen die Anschuldigungen zu finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking