Sehr geehrter Fragender,
ich habe Ihre Frage so verstanden, dass Sie die ersten 99 € bezahlt haben (falls nicht, bitte bei "Nachfrage" posten), jedoch die weiteren für die Verlängerung nicht zahlen möchten.
Der Anspruch für die ersten 99 € ist wohl begründet, da Sie die Website auch mit dem jenigen Kontakt genutzt haben und daher auch die Gebühr für die Premium-Mitgliedschaft zahlen müssen.
Ich habe mir die Website kurz angeschaut. Es wird groß angepriesen, dass alles kostenlos sei, auf mögliche Kosten wird gar nicht hingewiesen, erst Recht nicht auf eine mögliche Vertragsverlängerung(auch nicht in den AGBs).
Dies wäre ein Ansatzpunkt, der Vertragsverlängerung zu widersprechen unter Hinweis auf Ihre Unkenntnis der Verlängerung.
Auch, weil Sie sagen, dass Sie nicht in der Bestätigungsmail hierauf hingewiesen wurden.
Die Firma ist gegenüber privaten Nutzern verpflichtet, Sie hierauf in deutlicher Weise darauf hinzuweisen (zumindest in den AGBs).
Ich würde raten, vielleicht die AGBs der betreffenden Firma anwaltlich überprüfen zu lassenund mit einem analtlichen Schreiben zu reagieren, um eine Möglichkeit zu finden, fundiert aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen. Dies kann jedoch nicht für 20 € im Rahmen der Erstberatung gelöst werden.
Meine Kanzlei steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
ich habe Ihre Frage so verstanden, dass Sie die ersten 99 € bezahlt haben (falls nicht, bitte bei "Nachfrage" posten), jedoch die weiteren für die Verlängerung nicht zahlen möchten.
Der Anspruch für die ersten 99 € ist wohl begründet, da Sie die Website auch mit dem jenigen Kontakt genutzt haben und daher auch die Gebühr für die Premium-Mitgliedschaft zahlen müssen.
Ich habe mir die Website kurz angeschaut. Es wird groß angepriesen, dass alles kostenlos sei, auf mögliche Kosten wird gar nicht hingewiesen, erst Recht nicht auf eine mögliche Vertragsverlängerung(auch nicht in den AGBs).
Dies wäre ein Ansatzpunkt, der Vertragsverlängerung zu widersprechen unter Hinweis auf Ihre Unkenntnis der Verlängerung.
Auch, weil Sie sagen, dass Sie nicht in der Bestätigungsmail hierauf hingewiesen wurden.
Die Firma ist gegenüber privaten Nutzern verpflichtet, Sie hierauf in deutlicher Weise darauf hinzuweisen (zumindest in den AGBs).
Ich würde raten, vielleicht die AGBs der betreffenden Firma anwaltlich überprüfen zu lassenund mit einem analtlichen Schreiben zu reagieren, um eine Möglichkeit zu finden, fundiert aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen. Dies kann jedoch nicht für 20 € im Rahmen der Erstberatung gelöst werden.
Meine Kanzlei steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter