14. Juni 2010
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16:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Urteile, in denen ein Schmerzensgeld wegen Verleumdung, übler Nachrede ausgesprochen worden sind, sind schon relativ selten.
Erst recht werden Sie kein Urteil eines deutschen Gerichts finden, in denen dafür 300.000,00 € ausgeurteilt worden sind.
Geht es, wie in Ihren Fall, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen, haben deutsche Gerichte deutlich niedrigere Beträge ausgeurteilt, von einigen Ausnahmefällen abgesehen:
90.000 EUR, OLG Hamburg, 3 U60/93, Urteil vom 25.07.1996
25.000 EUR, OLG Hamburg, NJW-RR 96,90, Urteil vom 01.06.1995
15.000 EUR, OLG Bremen, NJW 1996,1000, Urteil vom 01.11.1995
5.000 EUR, OLG Hamburg, NJW-RR 88, 737, Urteil vom 21.05.1987
Sollte es zudem zu einen Hauptverhandlung in einem Strafverfahren gegen Sie kommen, werden Sie dort auch keine Schadensersatzansprüche stellen können.
Dazu bedarf es dann eines gesonderten, zivilrechtlichen Verfahrens.
Auch sollten Sie überdenken, ob Sie Ansprüche dann auf Schmerzensgeld stützen wollen. Hier wäre eventuell dann die Amtshaftung die richtige Anspruchsgrundlage.
Ich rate Ihnen dringend, mit allen Unterlagen einen Kollegen vor Ort zu beauftragen. Dieser kann dann nach Sichtung der Unterlagen die richtige Vorgehensweise einschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle