1. August 2021
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18:57
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist festzustellen, dass Booking.com ab dem Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Reiseanbieter wirkt, "indem wir dem jeweiligen Reiseanbieter die relevanten Angaben zu Ihrer Reisebuchung weiterleiten und Ihnen im Auftrag und im Namen des Reiseanbieters eine Bestätigungs-E-Mail zusenden."
Wenn die Reise also nicht stattfinden kann, dann wäre grundsätzlich der Vermieter der Apartments in Budva Vertragspartner. Dies würde allerdings einen Rechtsstreit bzw. eine Klage in Serbien bedeuten, was mit etlichen Komplikationen verbunden ist.
Booking.com können Sie nur belangen, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt. Wenn diese behaupten, es hätte sich um ein betrügerisches Angebot gehandelt, ist dies schwer zu widerlegen. Nur weil es auf Hotel.de mit einem anderen Preis vertreten ist, heisst es nicht, dass dies auf booking.de kein betrügerisches Angebot geben konnte. Mit anderen Worten: es wird schwierig, hier eine Pflichtverletzung zu beweisen.
Auch die lange Bearbeitungszeit wird von den Gerichten sehr wahrscheinlich nicht als verschuldete Pflichtverletzung gewertet, denn man hat ja formell Angebote unterbreitet. Diese waren zwar nicht gleichwertig zum ursprünglichen Preis, aber dennoch war man nicht untätig gewesen.
Fazit: Ich sehe aus rechtlichen Gesichtspunkte wenig Chancen für einen erfolgreichen Rechtsstreit vor Gericht.
Sie sollten stattdessen mit Booking.com verhandeln und zu erreichen suchen, dass diese aus Kulanz die Differenz zum ursprünglich vereinbarten Reisepreis übernehmen. Dabei können Sie mit negativen Bewertungen (von 21 Personen) drohen und Sie können auch einen Anwalt einschalten, der mit rechtlichen Argumenten und Klage droht.
Dabei würde man die obigen Argumente natürlich nicht erwähnen.
Gerne kann ich Ihnen dabei behilflich sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen