Betrugsversuch durch Verkäufer

| 10. Februar 2025 16:58 |
Preis: 80,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe einen E-Bike Akku in der Höhe von € 720,- bei einer, mir schon früher in Anspruch genommene Werkstätte telefonisch bestellt. Nach einigen Tagen bekomme ich die Mitteilung per Telefon, der Akku wäre abholbereit. Meine Frage ob ich mit Kreditkarte zahlen kann wurde verneint. Weiter gefragt, wieviel Geld ich mitnehmen muss um bar zu bezahlen wurde total unüblich beantwortet, "Mittels Zahlschein, Banküberweisung".
Erster Verdacht erwachte in mir. Während ich mich mit dem Chef unterhielt, öffnete auffällig aktiv seine Tochter die Verpackung in der sich der Akku befand. Noch einige Fragen von der Tochter an mich, ob ich den Karton und die Plastikhülle mitnehmen will, wo sie wusste dass ich mit den E-Bike unterwegs bin und es so nicht möglich ist. Weiter Wortwechsel zwischen Tochter und Chef, um den Eindruck zu bekräftigen, dass der Akku frisch vom Postversand ausgepackt ist und Vertraulichkeit aufzubauen Der Akku ist nicht aufgeladen wurde mir mitgeteilt so dass ich die Funktion nicht überprüfen kann. Die Betriebsanleitung wurde mir übergeben mit den Hinweis sie genau durchzulesen. Zuhause wollte ich den Akku laden, was nicht möglich war. Er zeigte klar dass er defekt ist. Die Gebrauchsanweisung deutet klar darauf hin dass sie schon einmal von einer Verklammerung befreit wurde und neuerlich verklammert wurde und nicht frisch aus der Verpackung stammt. Für mich besteht klar die Absicht mir den Defekt am Akku unterzuschieben.
Um nichts falsch zumachen ersuche ich einen entsprechenden Brief zu verfassen, der aber klar auf den Betrugsversuch aufmerksam macht.
10. Februar 2025 | 17:28

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall scheint es sich um einen möglichen Betrugsversuch zu handeln, da Ihnen ein defekter Akku als neu verkauft wurde. Sie sollten den Sachverhalt schriftlich festhalten und die Werkstatt zur Stellungnahme auffordern. Hier ist ein Vorschlag für ein entsprechendes Schreiben:


"Sehr geehrte Damen und Herren,



ich wende mich an Sie bezüglich des kürzlich bei Ihnen erworbenen E-Bike Akkus, den ich am [Datum] in Ihrer Werkstatt abgeholt habe. Leider musste ich feststellen, dass der Akku defekt ist und nicht geladen werden kann. Zudem deutet die Gebrauchsanweisung darauf hin, dass der Akku bereits zuvor geöffnet und wieder verschlossen wurde, was darauf schließen lässt, dass es sich nicht um ein neues Produkt handelt.



Ich fordere Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens, den Akku durch einen mangelfreien, neuen Akku zu ersetzen oder mir den Kaufpreis in Höhe von € 720,- zu erstatten. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.



Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren möchten.



Mit freundlichen Grüßen,



[Ihr Name]"



Senden Sie dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach § 437 BGB.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 12. Februar 2025 | 08:53

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