10. Februar 2025
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17:28
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall scheint es sich um einen möglichen Betrugsversuch zu handeln, da Ihnen ein defekter Akku als neu verkauft wurde. Sie sollten den Sachverhalt schriftlich festhalten und die Werkstatt zur Stellungnahme auffordern. Hier ist ein Vorschlag für ein entsprechendes Schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie bezüglich des kürzlich bei Ihnen erworbenen E-Bike Akkus, den ich am [Datum] in Ihrer Werkstatt abgeholt habe. Leider musste ich feststellen, dass der Akku defekt ist und nicht geladen werden kann. Zudem deutet die Gebrauchsanweisung darauf hin, dass der Akku bereits zuvor geöffnet und wieder verschlossen wurde, was darauf schließen lässt, dass es sich nicht um ein neues Produkt handelt.
Ich fordere Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens, den Akku durch einen mangelfreien, neuen Akku zu ersetzen oder mir den Kaufpreis in Höhe von € 720,- zu erstatten. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]"
Senden Sie dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach § 437 BGB.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt