Benzinkosten bei der 1% Regelung Dienstfahrzeug

| 11. Oktober 2014 17:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss mein Arbeitgeber, der die privaten Benzinkosten meines Dienstwagens übernimmt auch die für meine Urlaubsfahrt übernehmen?

Die Nutzung eines Dienstwagens im Ausland und die Übernahme der Benzinkosten vom Arbeitgeber hängt von den Regelungen im Dienstwagenüberlassungsvertrag oder der Dienstwagenrichtlinie ab. Falls keine Einschränkungen für die Auslandsnutzung oder bestimmte Länder festgelegt sind, kann der Wagen auch im Ausland genutzt werden und der Arbeitgeber muss die Benzinkosten übernehmen.

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage;

Ich habe ein Dienstwagen von meinem Arbeitgeber und habe die 1% Regelung in Anspruch genommen ( keine Fahrtenbuch ) und zahle für meinen Wagen ein monatliches Nutzungsentgelt was von meinem Gehalt abgezogen wird.

Frage:

Meine privaten Benzinkosten werden von meinem Arbeitgeber übernommen muss der Arbeitgeber auch meine Benzinkosten für meine Urlaubsfahrt übernehmen, da ich plane mit dem Auto in Urlaub zu fahren ?

Vielen Dank !
11. Oktober 2014 | 19:26

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail: info@rechtsanwalt-kromer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es kommt alleine darauf an, wie diese Frage im Dienstwagenüberlassungsvertrag oder der Dienstwagenrichtlinie Ihres Arbeitgebers geregelt wurde. Ist dort nur pauschal von der privaten Nutzung die Rede, so können Sie den Wagen auch im Ausland nutzen und Ihr Arbeitgeber hat diesbezüglich die Benzinkosten zu zahlen. Regelmäßig enthält der Dienstwagenüberlassungsvertrag bzw die Dienstwagenrichtlinie jedoch Einschränkungen für die Auslandsnutzung oder zumindest bestimmte Länder.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Rückfrage vom Fragesteller 11. Oktober 2014 | 19:36

Ich habe keinen separaten Vertrag für mein Dienstfahrzeug bekommen.

In meinem Arbeitsvertrag steht:

Der Angestellte kann überall eingesetzt werden. Dem Angestellten wird zur Erfüllung seiner Aufgaben ein angemessener Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt der Angestellte.


Das ist alles.....!

Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Oktober 2014 | 19:55

Diese Regelung ist sehr ungewöhnlich, da aus Ihr nichteinmal die erlaubte Privatnutzung hervorgeht. Dies ergibt sich nur aus dem Passus mit dem geldwerten Vorteil, da ohne Möglichkeit der Privatnutzung ein geldwerter Vorteil nicht gegeben wäre.
Also ergibt sich aus dieser Klausel, dass Ihnen der Firmenwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird.

Auch die Erstattung der Benzinkosten für die Privatnutzung ist nicht ausdrücklich geregelt. Man könnte jedoch dahingehend argumentieren, dass dies bei einer privaten Nutzung üblich ist.

Da damit keine Einschränkung auf Reisen in der Bundesrepublik besteht, ist auch die Nutzung im Ausland grundsätzlich umfasst.

Ggf. hat Ihr Arbeitgeber diese Frage auch übersehen, je nach Verhältnis zum Arbeitgeber wäre eine formlose Anfrage sicherlich überlegenswert, insbesondere auch im Hinblick auf die bestehende Fahrzeugversicherung.

Bewertung des Fragestellers 11. Oktober 2014 | 20:04

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