Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt alleine darauf an, wie diese Frage im Dienstwagenüberlassungsvertrag oder der Dienstwagenrichtlinie Ihres Arbeitgebers geregelt wurde. Ist dort nur pauschal von der privaten Nutzung die Rede, so können Sie den Wagen auch im Ausland nutzen und Ihr Arbeitgeber hat diesbezüglich die Benzinkosten zu zahlen. Regelmäßig enthält der Dienstwagenüberlassungsvertrag bzw die Dienstwagenrichtlinie jedoch Einschränkungen für die Auslandsnutzung oder zumindest bestimmte Länder.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Ich habe keinen separaten Vertrag für mein Dienstfahrzeug bekommen.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
Der Angestellte kann überall eingesetzt werden. Dem Angestellten wird zur Erfüllung seiner Aufgaben ein angemessener Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernimmt der Angestellte.
Das ist alles.....!
Danke!
Diese Regelung ist sehr ungewöhnlich, da aus Ihr nichteinmal die erlaubte Privatnutzung hervorgeht. Dies ergibt sich nur aus dem Passus mit dem geldwerten Vorteil, da ohne Möglichkeit der Privatnutzung ein geldwerter Vorteil nicht gegeben wäre.
Also ergibt sich aus dieser Klausel, dass Ihnen der Firmenwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird.
Auch die Erstattung der Benzinkosten für die Privatnutzung ist nicht ausdrücklich geregelt. Man könnte jedoch dahingehend argumentieren, dass dies bei einer privaten Nutzung üblich ist.
Da damit keine Einschränkung auf Reisen in der Bundesrepublik besteht, ist auch die Nutzung im Ausland grundsätzlich umfasst.
Ggf. hat Ihr Arbeitgeber diese Frage auch übersehen, je nach Verhältnis zum Arbeitgeber wäre eine formlose Anfrage sicherlich überlegenswert, insbesondere auch im Hinblick auf die bestehende Fahrzeugversicherung.