Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
am besten Sie schildern über die Nachfragefunktion einen konkreten Sachverhalt.
Ansonsten können auch Ehegatten als Partei oder Zeugen gehört werden. Das ist stets möglich. Das Verwandtschaftsverhältnis spricht nicht zwingend gegen eine Verwertung von Aussagen.
Bei Nichtzahlung von Schadensersatz trotz vorheriger Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung kann man binnen Jahren bei Gericht klagen.
Strafanzeige kann man nur binnen 3 Monaten erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Strafanzeigen sind gestellt worden, Staatsanwaltschaft hat alles eingestellt, wir können zivilrechtlich klagen, 2 Zahlungsaufforderungen gestellt,sogar vom Rechtsanwalt aber weiter will er nicht vorgehen weil wir eben keine Zeugen haben und somit vor Gericht keine Chance hätten.Sollten wir uns selbst an das Gericht wenden
Sehr geehrter Fragensteller,
die strafrechtliche Einstellung entfaltet keine Bindungswirkung / Präjudiz für eine zivilrechtliche Streitigkeit.
Wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt, dann kann man in der Tat die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts kontaktieren, dort einen Termin ausmachen und auch ohne Anwalt die Sache zur Niederschrift zwecks Klage bringen.
Beim Amtsgericht weiß man nie. Sicher kann man immer gewinnen. Vor allem, wenn die eigenen Vorwürfe zutreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger