27. Mai 2025
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10:47
Antwort
vonRechtsanwältin Olga Peschta
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (Beträge zur Altersvorsorge) geltend gemacht werden.
Sie sind bei der Anlage "Vorsorgeaufwand" unter der Rubrik „Beiträge zur Altersvorsorge" in Zeile 6 einzutragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Olga Peschta