22. Oktober 2011
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11:18
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Das Insolvenzverfahren läuft über die gesetzlich vorgegebene Dauer hinaus weiter bis zum Abschluss der Verwertungsmaßnahmen. Danach endet das Verfahren nicht automatisch. Wird der fehlende Steuerbescheid erlassen und kein Einspruch eingelegt, endet das Insolvenzverfahren, wenn sonst alle Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Ihnen wird dann bei Vroliegen der Voraussetzungen die Restschuldbefreiung erteilt. Eine Wohlverhaltsphase gibt es dann nicht mehr.
Im Ergebnis läuft das Insolvenzverfahren unbestimmt weiter bis alle Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Rechtliche Möglichkeiten hiergegen vorzugehen gibt es leider nicht. Sie können sich allenfalls bei dem Finanzamt bemühen eine Beschleunigung der Prüfung der Steuererklärung zu erwirken.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Anwort geben zu können, hoffe aber Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA