Baumfällung (Thuja Lebensbaum) in Kleingartenkolonie in Berlin
8. Dezember 2015 16:53
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30€
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Generelle Themen
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Wir sind Pächter in einer Kleingartenkolonie in Berlin. Wir sehen uns seit einigen Jahren in einem Nachbarschaftsstreit mit der Nebenkolonie, da ein Nadelbaum (Thuja), der weniger als 1 m von unserem Pachtgrundstück entfernt steht (er ist ca. 10 m hoch), massiv in unseren Garten ragt und unseren Kleingarten mit saurem Boden versorgt und somit eine kleingärtnerische Nutzung (unsere Gemüsebeete stehen dort) unsererseits leider unmöglich macht. Der Nadelbaum ragt massiv mit seinen Ästen in unser Pachtgrundstück und durch seinen ganzjährigen Reisigabwurf nicht nur den hinteren Gartenbereich unserer Parzelle, sondern ebenfalls unsere Dachrinnen und Regentonnen regelrecht verstopft. Weiterhin besteht die Gefahr, dass durch weiteres Wachstum des Baumes das Wurzelwerk die von uns befestigte Grundstücksgrenze wegdrückt, da der Baum ursprünglich von der Nebenkolonie sehr nah (wie gesagt, nicht einmal 1 m) und erhöht auf einer Art Sandhügel an unsere Grundstücksgrenze gepflanzt wurde.
Zahlreiche Versuche mit dem Vorstand der Nebenkolonie über eine Einigung einer Abholzung des Nadelbaums verliefen im Sande, man zeigte sich uneinsichtig und nicht bereit, den Baum zu fällen. Wir hatten sogar den Vorschlag gemacht, den Baum fachgerecht auf unsere Kosten fällen zu lassen, aber auch dies wurde nicht angenommen.
Wir wandten uns an den Bezirksverband der Kleingärtner von Berlin (unsere zuständige Stelle) und bekamen die fernmündliche unfreundliche und unsachliche Antwort, dass der Baum dort stehen bleibt. Wir argumentierten weiterhin damit, dass wir geklärt haben möchten, wer für evtl. Sturmschäden aufkommt, wenn der Baum auf unser Haus fällt, denn das Problem an der Sache ist, dass der Baum auf "Gemeinschaftsfläche" der Nebenkolonie und nicht in einem Pachtgarten steht, d. h. wer kommt für evtl. Schäden auf, wenn der Baum z. B. vom Blitz getroffen wird oder warum auch immer umfällt?
Was können wir noch tun, damit dieser riesige Baum entfernt wird bzw. an wen könnte man sich sinnvoller Weise noch in Berlin wenden?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Um abschließend beurteilen zu können, wer im Falle eines etwaigen Schadens richtiger Anspruchsgegner ist, muss bekannt sein, wem die „Gemeinschaftsfläche" zuzuordnen ist, was sich aus dem Grundbuch ergeben dürfte. Zu prüfen ist auch die Organisationsform der „Nebenkolonie", also ob hier ein Verein oder etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt.
Weiter gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Entfernung des Baumes haben, denn § 27 des Berliner Nachbarschaftsgesetzes, der grundsätzlich einen Grenzabstand von 1,50m fordert, gilt nach § 29 Ziff.1 des besagten Gesetzes nicht, wenn die Anpflanzung an der Grenze zu einer Landwirtschaftsfläche erfolgt ist. § 32 NachbG Bln schließt den Beseitigungsanspruch sogar aus, wenn innerhalb von 5 Jahren nach Anpflanzung des Baumes trotz Verletzung des Mindestabstands keine Klage auf Beseitigung erhoben worden ist.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dieser kann nach einer zu empfehlenden Ortsbegehung die Erfolgsaussichten beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt