Barbershop Vertrag

7. April 2025 20:56 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
wir haben im Herbst 2024 einer Person insgesamt 15.000 € gezahlt (in bar und per Überweisung), weil sie uns angeboten hat, ihren Barbershop zu „verkaufen".
Wir haben nur ein handgeschriebenen "Vertrag "

Was darin steht (gekürzt):

„Verkauf Barbershop zum 10.10.2024 über 35.000 €"

„Deposit: 15.000 €"

Der Restbetrag (20.000 €) soll in 20 Monatsraten à 1.000 € gezahlt werden

Es wird als „zinsloses Darlehen" bezeichnet

Unterschrift beider Parteien vorhanden


Unsere Lage:

Es wurde kein offizieller Unternehmenskaufvertrag geschlossen

Kein Mietvertrag, keine Gewerbeübernahme, keine Übergabe

Wir haben den Laden nicht geführt und wollen gar nichts übernehmen
Die andere Partei war auch unser Arbeitgeber.
Trotz des handschriftlichen Vertrags haben wir weiter für ihn gearbeitet, ohne selbst Einnahmen zu erhalten.
Alle Zahlungen durch Kunden liefen auf sein Konto, nicht auf unseres.
Wir haben den Laden nicht wirtschaftlich übernommen, sondern waren de facto weiterhin in seinem Betrieb tätig.

Was uns interessiert
Gültigkeit des handgeschriebenen Vertrags

Mögliche Verpflichtungen aus dem Kaufversprechen

Rechtssichere Auflösung




Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
7. April 2025 | 22:09

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

der Vertrag ist zum einen schon recht vage, so dass es an der Bestimmheit / notwendigen Konkretisierung des Kaufgegenstandes fehlen und somit kein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegen könnte.

Zum anderen kann man bei fehlender Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt und weiteren Tätigkeit als Angestellter sicher auch eine konkludente Vertragsauflösung durch schlüssiges, einvernehmliches Verhalten der Parteien sehr gut vertreten bzw. einen Verzug und die damit gegebene Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag.

Diese 3 Punkte reichen an sich aus, um wieder an sein Geld zu gelangen. Senden Sie dem Verkäufer unter Verweis hierauf eine Rückzahlungsfrist auf den 22.04.2025.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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