Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt grundsätzlich auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer konkreten Krankentagegeldversicherung (mit Ihrer eigentlichen Krankenversicherung hat diese nichts zu tun) an. Allerdings haben praktisch alle diese Versicherungen den Geltungsbereich, dass sie das Krankentagegeld nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit) zahlen. Dafür gibt es die sog. Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da Ihre 100%ige BU in der Tat vorzuliegen scheint (so bestätigend Ihr Arzt und Ihre Rentenversicherung), hat Ihre Krankentagegeldversicherung wohl korrekt gehandelt.
Ihr Fall zeigt, wie wichtig die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann. Sie ist m.E. sogar einer Krankentagegeldversicherung vorzuziehen, weil die BU den vollkommenen Arbeitsausfall bedeutet, während man ansonsten zumindest die Gewissheit hat, in Zukunft wieder arbeiten zu können und damit eventuelle Ausfälle durch Krankheit "aufholen" kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
es kommt grundsätzlich auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer konkreten Krankentagegeldversicherung (mit Ihrer eigentlichen Krankenversicherung hat diese nichts zu tun) an. Allerdings haben praktisch alle diese Versicherungen den Geltungsbereich, dass sie das Krankentagegeld nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit) zahlen. Dafür gibt es die sog. Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da Ihre 100%ige BU in der Tat vorzuliegen scheint (so bestätigend Ihr Arzt und Ihre Rentenversicherung), hat Ihre Krankentagegeldversicherung wohl korrekt gehandelt.
Ihr Fall zeigt, wie wichtig die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann. Sie ist m.E. sogar einer Krankentagegeldversicherung vorzuziehen, weil die BU den vollkommenen Arbeitsausfall bedeutet, während man ansonsten zumindest die Gewissheit hat, in Zukunft wieder arbeiten zu können und damit eventuelle Ausfälle durch Krankheit "aufholen" kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt