BU/Krankentagegeld ?

19. Juni 2007 12:52 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Am 2.3.07 wurde ich (56 Jahre, männlich) von meinem Arzt krankgeschrieben. Gleichzeitig erhielt ich von ihm ein Attest woraus hervorgeht, dass aufgrund von etlichen Vorerkrankungen er dringend eine BU (100%)empfiehlt. Die Krankmeldung und das Attest schickte ich sowohl an meinen Arbeitgeber, wie auch an meine Krankenversicherung.
Die entsprechenden Anträge auf BU reichte ich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Diese forderte mich Zeitnah auf, einen von ihnen beauftragten Arzt aufzusuchen, was ich auch tat.
Mein Arbeitgeber zahlte mir mein Gehalt 6 Wochen lang.
Da ich darüberhinaus weiterhin krankgeschrieben wurde, schickte ich die weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigen an meine Krankenversicherung. Diese teilte mir per Einschreiben am 23.3.07 mit, das ich aufgrund meiner Erkrankung und des Attests kein Anspruch auf Krankentagegeld habe, da sie mich als berufs-unfähig einstufen. Gleichzeitig bot sie mir an, den ent-sprechenden Tarif (KT ) in eine, von mir auszuwählenden kleine bzw. große Anwaltschaft zu ändern. Diese Anwaltschaft würde rückdatiert per 2.3.07 gültig sein. Nachdem ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt hatte, wurde meinem Widerspruch nicht stattgegeben.Um keine Nachteile zu haben, entschied ich mich ende April dann für die große Anwaltschaft.
Am 24.5.07 erhielt ich den Bescheid von der Rentenversicherung, das meine Antrag auf BU positiv entschieden wurde. Die BU be-
ginnt am 1.10.07 ( 7. Monat ab Antragstellung) und läuft bis 30.9.08.
Meine Frage:
Ist die Vorgehensweise meiner Krankenversicherung korrekt und habe ich tatsächlich keinen Anspruch auf Krankentagegeld ?
Das heißt für mich, sieben Monate ohne Einkommen.

Sehr geehrter Fragesteller,

es kommt grundsätzlich auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer konkreten Krankentagegeldversicherung (mit Ihrer eigentlichen Krankenversicherung hat diese nichts zu tun) an. Allerdings haben praktisch alle diese Versicherungen den Geltungsbereich, dass sie das Krankentagegeld nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit) zahlen. Dafür gibt es die sog. Berufsunfähigkeitsversicherung.

Da Ihre 100%ige BU in der Tat vorzuliegen scheint (so bestätigend Ihr Arzt und Ihre Rentenversicherung), hat Ihre Krankentagegeldversicherung wohl korrekt gehandelt.

Ihr Fall zeigt, wie wichtig die private Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann. Sie ist m.E. sogar einer Krankentagegeldversicherung vorzuziehen, weil die BU den vollkommenen Arbeitsausfall bedeutet, während man ansonsten zumindest die Gewissheit hat, in Zukunft wieder arbeiten zu können und damit eventuelle Ausfälle durch Krankheit "aufholen" kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt
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