8. Oktober 2024
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20:52
Antwort
vonRechtsanwältin Carolin Hierstetter
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anhand Ihrer Schilderungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Wenn Sie wissen möchten, ob Strafanzeige gegen Sie erstattet wurde und falls ja, weswegen, besteht die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Beauftragung eines Anwalts die Verteidigung bei der Polizei anzuzeigen und Akteneinsicht gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft zu beantragen.
Eine gleichzeitige Verteidigung von Ihnen beiden ist indes aus rechtlichen Gründen nicht möglich. § 146 Strafprozessordnung sieht ein sog. Verbot der Mehrfachverteidigung vor. Hierin heißt es: „Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen."
Ihre Nachbarin und Sie müssten demnach zwei unterschiedliche Verteidiger beauftragen. Alternativ kann sich auch nur einer von Ihnen vertreten lassen und zunächst einmal Akteneinsicht beantragen. Sollte sich dem Verteidiger aufdrängen, dass die Hinzuziehung eines weiteren Verteidigers für den zweiten Beschuldigten notwendig ist, kann der Zweite von Ihnen noch immer einen Anwalt beauftragen.
Etwas anderes gilt, wenn der Nachbar Sie beide wegen unterschiedlicher Dinge angezeigt haben sollte.
Sofern ich Ihnen hierbei behilflich sein kann, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Hierstetter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht