Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider habe ich im Rahmen des Familiennachzugs keine Möglichkeit für Sie gefunden, eine Niederlassungserlaubnis vereinfacht zu beantragen, da dieses Privileg nur für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger gilt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann jedoch immer verlängert werden, soweit die Ehe weiter besteht und in Deutschland gewohnt wird.
Deshalb ist folgendes maßgebend:
Sie müssen selbst die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU/Niederlassungserlaubnis erfüllen.
Es helfen somit nur eigene Sprach- und Integrationsleistungen für Vergünstigungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur um zu sehen, ob ich das richtig verstanden habe, ich kann derzeit keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Und wenn ich eine eigene Erlaubnis zur Selbständigkeit als die meines Mannes beantragen möchte, müsste ich alleine mit einer Blauen Karte EU anfangen? Das Gesetz erlaubt mir, meine Erlaubnis vom Familiennachzug in die Blaue Karte EU umzuwandeln, habe ich recht?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Richtig, Sie haben die jetzige Aufenthaltserlaubnis und müssten selbst die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen und können die Blaue Karte EU nicht im Rahmen und aufgrund eines Familiennachzuges selbst erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt