Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gut, ich würde da noch einmal abwarten und nicht gleich den Antrag zurückziehen, zumal Sie noch vor einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung angehört werden müssen und dann immer noch die Möglichkeit hätten, den Antrag kostenlos zurückzuziehen.
Man müsste erst einmal abwarten, ob es überhaupt auf die Gehaltsanpassung ankommt oder nicht.
Ein gewisses Einkommen wird ja vorausgesetzt.
Sie können aber schon jetzt, also vor einer Rücknahme des Antrages oder einer Aufrechterhaltung, das Problem mit der Ausländerbehörde erörtern.
Diese soll das noch einmal prüfen und berechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
hallo,
ich bedanke für die Rückmeldung und die Infos.
Aber in meinem fall ist die Gehalsanpassung abgeleht und wird nicht gewissen werden. die Ablehnung ist nur mündlich.
der Ausländerbehörde warten noch auf einen Unterlagen nachzureichen " Erkältung zu Beschäftigungsverhältnis".
Jetzt was soll ich mit der Ausländerbehörde machen?
wie kann ich an sie schreiben ?und sagen, dass ich die bleue Karte Antrag zurückziehen will ?
soll ich das argumentieren?
soll ich mit papier nachweisen? oder ganz einfach zurückziehen.
das macht ein rechtliche Problem für mich oder es ist ganz normal. kann passieren.
die 100€ die ich bezahlt habe. wie bekomme ich nochmal zurück?
erklären Sie bitte wie ist das Verfahren in solchen Fällen.
mit freundlichen Grüßen .
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Danke zunächst für die Klarstellung.
Verlangen Sie eine schriftliche, nicht nur mündliche Auskunft, der Ausländerbehörde, diese muss Sie wie gesagt VOR einer Entscheidung anhören (und die Möglichkeit der Antragsrücknahme/Nachbesserung ermöglichen).
Alles Weitere lässt sich leider nur gesondert gegen ein weiteres Honorar klären; danke für Ihr Verständnis.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne nochmals ergänzend wie folgt:
- Ich würde jetzt keinesfalls vorschnell den Antrag zurücknehmen;
- Sie müssen vor einer negativen Entscheidung angehört werden und regelmäßig kommt dann der Hinweis, dass man auch den Antrag zurücknehmen könne, was aber erst abzuwarten wäre;
- Alles andere könnte man nur prüfen, wenn man Akteneinsicht hätte, danke für Ihr Verständnis.
- Die 100 € werden nicht zurückgezahlt, das ist verwaltungsrechtlich so nicht vorgesehen;
- Der Antrag erfolgt praktisch auf eigenes (Kosten-)Risiko;
- Die Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis sollte auf jeden Fall bei der Ausländerbehörde eingereicht werden;
Alles weitere bleibt abzuwarten.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt