19. April 2007
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17:41
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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die von Ihnen bisher vorgenommenen Maßnahmen ist in Ordnung.
Sie müssen in einer geschlossenen Darstellung nachweisen, dass das Kindeswohl (und nur darauf kommt es an) bei der Mutter nicht bewährleistet ist und es eben an der erforderlichen Kontinität fehlt. Hierzu sind die von Ihnen bisher gemachten Aufzeichnungen notwenig.
Daneben sollten Sie aber auch noch sich vom Kindergarten bestätigen lassen, dass die Kontinuität nur dann gewährleistet ist, wenn die bisherige Regelung aufrecht erhalten bleibt.
Auch sollten Sie noch zusätzlich schon jetzt mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und dort die Situation deutlich machen.
Dann wird - nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung - die Chance groß sein, dass das Familiengericht Ihnen als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht. Denn derzeit erscheint es im Interesse des Kindeswohl nicht geeignet, wenn die Mutter dieses inne hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
19. April 2007 | 17:50
Wie ist es wenn ich morgen Arbeitslos werden sollte,aber anschließend ein halbtags Job von 0900-1400Uhr annehmen würde damit ich die Kleine zum Kindergarten bringen und abholen kann und anschließend von zu Hause weiter Arbeiten würde im Homeoffice als Immobilienmakler???
Danke für Ihre Antwort
mfg
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. April 2007 | 17:53
Sehr geehrter Ratsuchender,
da dann die Betreuung auch gewährleistet ist, würde dieses Ihre Position sicherlich sogar noch günstiger erscheinen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle