2. Mai 2007
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20:22
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst gehe ich davon aus, daß der Originaltext des Zeugnisses keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler enthält. Andernfalls sollten diese auf jeden Fall korrigiert werden.
Inhaltlich enthält das Zeugnis Aussagen zu allen wichtigen Punkten eine Aussage und dürfte ingesamt mit gut bis befriedigend zu bewerten sein. Was fehlt ist eine Aufgabenbeschreibung - diese haben Sie möglicheweise aber nicht zitiert - andernfalls wäre diese unbedingt zu ergänzen.
Bedenklich könnte die Einschränkung sein, daß nur die Verwaltunsgaufgaben> ohne Beanstandungen erledigt wurden - unklar ist, ob auch noch andere Aufgaben (mit Beanstandungen?) anfielen. Dieser Punkt sollte, falls sich auch der Aufgabenbeschreibung nichts ergibt, klar gestellt werden.
Bedenklich ist auch die Aussage über die "vielen eigenen Ideen", was darauf hindeutet, daß der Arbeitnehmer es mit Anweisungen möglicherweise nicht so genau genommen hat. Dies sollte ebenfalls mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden - die Formulierung ist jedenfalls verfänglich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
2. Mai 2007 | 20:35
Guten Abend, ja denke die Fehler hab ich in der eile selber eingebaut. Aufgabenbereich steht noch drüber. Mir machte der Satz sorgen "Bei unseren Kunden fand ihr freundliches und hilfsbereites auftreten besondere anerkennung." Ist dies bedenklich?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Mai 2007 | 22:48
Ich halte den Satz für unbedenklich. Allerdings wäre ein Hinweis darauf, daß Ihre Führung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden) stets einwandfrei war, wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt