Arbeitszeugniss bewerten

2. Mai 2007 20:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


22:48
Ich würde Sie bitte mir den unten genannten Text zu entschlüsseln und eine grobe Note zu vergeben.

Während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zu unserem unternehmen haben wir frau XXX als eine zuverlässige, gewissenhafte und einsatzfreudige Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt.Bei der Gestaltung des Marktes und bei der Warenpräsentation entwickelte sie viele eigene ideen.Mit großem Erfolg führte sie zusätzliche Sonderaktivitäten druch.Bei der Warendisposition zeigte sie großes Geschick und Sorgfalt. Der Markt nahm unter der Leitung von Frau XXX eine der Vorstellung des Unternehmens entsprechende Umsatzentwicklung. Die von Ihr zu verantwortenten Kosten wurden eingehalten. Die erzielten Inventurergebnisse stimmten immer.Ihre Verwaltungsaufgaben hat sie stehts ohne beanstandungen ausgeführt.Frau XXX war ehrlich, zuverlässig und vertrat stehts die Interessen unserer Firma. Sie stellte uns mit ihren Leistungen stehts und in jeder hinsicht voll zufrieden.

Bei unseren Kunden fand ihr freundliches und hilfsbereites auftreten besondere anerkennung.Die führung ihrer mitarbeiter was sehr gut. Sie wurde von allen als Vorgesetzte anerkannt und akzeptiert. Mit ihren Vorgesetzten arbeitete sie konstuktiv und erfolgreich zusammen.

Wir danken für die Mitarbeit und wünschen Frau XXX für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute.
2. Mai 2007 | 20:22

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst gehe ich davon aus, daß der Originaltext des Zeugnisses keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler enthält. Andernfalls sollten diese auf jeden Fall korrigiert werden.

Inhaltlich enthält das Zeugnis Aussagen zu allen wichtigen Punkten eine Aussage und dürfte ingesamt mit gut bis befriedigend zu bewerten sein. Was fehlt ist eine Aufgabenbeschreibung - diese haben Sie möglicheweise aber nicht zitiert - andernfalls wäre diese unbedingt zu ergänzen.

Bedenklich könnte die Einschränkung sein, daß nur die Verwaltunsgaufgaben> ohne Beanstandungen erledigt wurden - unklar ist, ob auch noch andere Aufgaben (mit Beanstandungen?) anfielen. Dieser Punkt sollte, falls sich auch der Aufgabenbeschreibung nichts ergibt, klar gestellt werden.

Bedenklich ist auch die Aussage über die "vielen eigenen Ideen", was darauf hindeutet, daß der Arbeitnehmer es mit Anweisungen möglicherweise nicht so genau genommen hat. Dies sollte ebenfalls mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden - die Formulierung ist jedenfalls verfänglich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2007 | 20:35

Guten Abend, ja denke die Fehler hab ich in der eile selber eingebaut. Aufgabenbereich steht noch drüber. Mir machte der Satz sorgen "Bei unseren Kunden fand ihr freundliches und hilfsbereites auftreten besondere anerkennung." Ist dies bedenklich?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Mai 2007 | 22:48

Ich halte den Satz für unbedenklich. Allerdings wäre ein Hinweis darauf, daß Ihre Führung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden) stets einwandfrei war, wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589

Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...